11.11.2020

Kirche und Konzernverantwortung: Bundesgericht könnte Grundsatzfrage klären

Von Marie-Christine Andres Schürch

Wie die Aargauer Zeitung berichtete, hatten die Aargauer Jungfreisinnigen letzte Woche beim Regierungsrat eine Beschwerde gegen das Engagement der Kirchen im Abstimmungskampf zur Konzernverantwortungsinitiative eingereicht. Heute Mittwoch hat der Aargauer Regierungsrat entschieden, nicht auf die Beschwerde einzutreten. Die von Tim Voser, Vorstandsmitglied der Jungfreisinnigen, verfasste Beschwerde fordert unter anderem, dass bei einem Ja zur Konzernverantwortungs-Initiative am 29. November das Resultat aufzuheben sei. Dies für den Fall, dass «die in dieser Beschwerde geltend gemachten Mängel» – gemeint ist das Engagement der Kirchen für die Initiative – bis zum Abstimmungstermin nicht behoben werden könnten. Die Jungfreisinnigen argumentieren, die Interventionen der Kirchen im Abstimmungskampf würden gegen die Verfassung verstossen. Kirchen seien als öffentlich-rechtliche Institutionen, die Steuern einziehen könnten, grundsätzlich zur politischen Neutralität verpflichtet. Sie dürften nur in einem Abstimmungskampf intervenieren, wenn sie von einer Vorlage besonders betroffen seien. Seinen Nichteintretensentscheid begründet der Regierungsrat in einer Medienmitteilung: «Die in der Abstimmungsbeschwerde gerügten Eingriffe in den Abstimmungskampf fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats, da sie in ihren Auswirkungen nicht auf das Gebiet des Kantons Aargau beschränkt sind.» Damit schafft der Regierungsrat die Voraussetzung, dass die Beschwerdeführer die in der Abstimmungsbeschwerde angesprochenen Grundsatzfragen nun vom Bundesgericht klären lassen können. Wie der Regierungsrat festhält, würde er eine solche Klärung dieser Grundsatzfragen begrüssen.