08.05.2020

Besuche in Heimen und Spitälern wieder möglich

Von Andreas C. Müller

Besuche in Spitälern und Heimen werden unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Per 11. Mai 2020 hebt der Kanton Aargau das grundsätzliche Besuchsverbot auf und führt ein kontrolliertes Besuchsrecht ein. Von diesem wird auch die Spital- und Heimseelsorge profitieren. Besucher müssen sich anmelden und – zwecks Rückverfolgbarkeit – registrieren. Weiter ist eine Gesundheits-Checkliste auszufüllen. Der Besuch hat zudem in kontrollierten und geschützten Begegnungszonen stattzufinden. Die Institutionsleitung legt die genauen Rahmenbedingungen in Form eines Besuchskonzepts fest. Die Hygiene- und Schutzmassnahmen müssen strikte eingehalten werden. Die Verantwortung liegt bei der Institutionsleitung.