11.06.2014

Ein Bekenntnis für die Familie und das öffentliche Recht

Von Horizonte Aargau

An ihrer Frühjahressynode am Mittwoch, 11. Juni 2014, beschloss die Römisch-Katholische Landeskirche Aargau ein neues fortschrittliches und familienfreundliches Personalreglement.

Atempausen für die Seele – Ermutigungen zur Entschleunigung präsentierte Pierre Stutz den Synodalen der Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau am vergangenen Mittwoch, 11. Juni 2014. Das Aargauer Kirchenparlament traf sich im Grossratssaal in Aarau zur Frühjahrssynode. Atempausen gab’s im Rahmen der straff geführten Sitzung nur wenige. Die Jahresrechnung 2013 mit einem Mehrertrag von 186 777 Franken wurde genehmigt, genauso wie die Anträge und Berichte des Kirchenrates betreffend Kredit für die Erneuerung der Wasserleitungen in der Propstei sowie über eine neue Archivverordnung.

Neue Kirchenrätin gewählt
In der Nachfolge von Georg Umbricht als Mitglied des Kirchenrates wurde die Theologin Dorothee Fischer-Hollerbach aus Lupfig in den Kirchenrat gewählt. Die neue Kirchenrätin arbeitet als Gemeindeleiterin der Pfarrei Windisch.

Landeskirchenstatus verpflichtet
Für Diskussionen sorgte der Antrag des Kirchenrates für ein neues, einheitliches Personalreglement. Luc Humbel engagiere sich, wie er vor der Synode bekannte, aus persönlichem «feu sacré» für diese neue Anstellungsverordnung. 2012 wurde der Kirchenrat von der Synode beauftragt, ein solches zu entwerfen, dass an die Stelle «des Wildwuchses in den Kirchengemeinden» treten sollte. Gemäss neuem Reglement sollen die Kirchgemeinden ihre Anstellungsverhältnisse künftig zwingend öffentlich rechtlich zu gestalten. «Wir sind als Landeskirche eine öffentlich-rechtliche anerkannte Körperschaft und somit ohnehin öffentlich-rechtlich unterwegs», betonte Kirchenratspräsident Luc Humbel.

Für die Familien ein Zeichen gesetzt
Ursprünglich hätte das neue Reglement nicht nur einen besseren Kündigungsschutz geboten, sondern auch im Bereich Ferienregelung und Kinderzulagen richtungsweisende Massstäbe gesetzt. Die kantonal festgesetzten Zulagen in Höhe 200 Franken für Kinder bis zum 16. Lebensjahr sollten verdoppelt werden und auch für Angestellte unter 50 Jahren sollte ein fünfwöchiger Ferienanspruch gelten. Diese beiden Vorstösse, die bestimmt in Sachen Familienfreundlichkeit für Aufsehen gesorgt hätten, erlitten in der Vernehmlassung klar Schiffbruch. Geblieben ist eine nach wie vor markante Erhöhung der Zulagen über die bis anhin 30 Franken über die kantonalen Zulagen hinaus. Konkret heisst es im neuen Reglement: «Sämtlichen Mitarbeitenden ab einem Stellenpensum von 60 Prozent wird neben den gültigen kantonalen Bestimmungen über die Kinder- und Ausbildungszulagen ein Zulage von 150 Franken pro Kind ausgerichtet.»

Angst vor Kosten und Aufwand
Kritisiert wurde von verschiedenen Synodalen die aus dem neuen Arbeitsreglement resultierenden finanziellen Folgen und administrativen Aufwände. Die Kirchenpflege aus Lenzburg verlangte gar die Rückweisung des ausgearbeiteten Dokuments. «Ich hoffe, dass ich morgen in der Zeitung lesen darf: Die Römisch-Katholische Landeskirche Aargau positioniert sich als attraktiver Arbeitgeber. Mit einem Bekenntnis zum öffentlichen Recht und für die Familie», so Luc Humbel vor der Abstimmung. Die Hoffnungen des Kirchenratspräsidenten wurden nicht enttäuscht: Das Kirchenparlament stimmte dem neuen Reglement zu und setzte ein Zeichen in Punkto Familienfreundlichkeit.

Andreas C. Müller

 

 

Ihre Meinung: Die Römisch-Katholische Landeskirche Aargau zahlt ihren Angestellten künftig zur regulären Kinderzulage zusätzlich 150 Franken, um Familien, die nachweisich armutsgefährdet sind, zu unterstützen. Ein beispielhafter Ansatz, der Schule machen sollte?

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