14.12.2015

«Ein Meilenstein»

Von Regula Pfeifer, kath.ch / Andreas C. Müller

Die Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und der Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ) haben nach langem Ringen die Basis für eine neue Zusammenarbeit gelegt.

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) traten am vergangenen Freitag, den 11. Dezember 2015, gemeinsam vor die Medien und verkündeten den Beginn ein neues Kapitels der Zusammenarbeit. Der scheidende RKZ-Präsident Hans Wüst sprach von einem Meilenstein. Die Bischöfe verpflichten sich, mit den staatskirchenrechtlichen Körperschaften zu kooperieren. Dies ist insofern bedeutsam, weil es in der Vergangenheit immer wieder Konflikte gegeben hatte. Beispielsweise, wenn’s ums Geld ging – dort haben die Bistümer gegenüber den staatkirchenrechtlichen Körperschaften das Nachsehen. Aber auch, wer als Kirche sprechen darf, sorgte immer wieder für Streit. Künftig regeln beide Seiten ihre Zusammenarbeit neu und verbindlicher – informieren einander laufend und stimmen sich aufeinander ab. Weiter wir ein neues Gremium gebildet, in welchem beide Seiten Einsitz haben. Geregelt wurde auch das Finanzielle

Enger Bezug trotz Unterschieden
«So unterschiedlich die Funktionsweisen der staatskirchenrechtlichen demokratischen Struktur und der kirchlichen hierarchischen Struktur sein mögen, es existiert ein enger Bezug, ein nicht aufzulösender Nexus zueinander», erklärte Bischof Markus Büchel, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz. Diese Verbindung wurde mit zwei Vereinbarungen schriftlich festgehalten, welche die Präsidenten und Vizepräsidenten der Schweizer Bischofskonferenz und der Römisch-katholischen Zentralkonferenz an einer Pressekonferenz in Bern gemeinsam vorstellten. Bischof Markus Büchel und Hans Wüst hatten die Vereinbarungen zuvor unterschrieben, wie es an der Pressekonferenz hiess.

Wandel macht neue Positionen nötig
Die eine Vereinbarung befasst sich mit den Grundsätzen der Zusammenarbeit zwischen der SBK und der RKZ – die sogenannte Zusammenarbeitsvereinbarung. Die andere, der Mitfinanzierungsvertrag, beinhaltet die Koordination der pastoralen und der finanziellen Entscheide zwischen RKZ und SBK. Es geht dabei um die pastoralen Aufgaben auf gesamtschweizerischer und sprachregionaler Ebene – Mittel in Höhe von 9,5 Millionen Franken. Die erste Vereinbarung tritt per sofort, die zweite per Anfang 2018 in Kraft. Zwar würden die Bischofskonferenz und die Zentralkonferenz seit der Gründung der RKZ im Jahr 1971 zusammen arbeiten, und es gebe auch einen ersten prägnanten Vertrag dafür. Dennoch habe man eine Neuregelung angestrebt, so Hans Wüst. In einer Zeit des gesellschaftlich-religiösen Wandels sei das Bedürfnis nach einer gemeinsamen Positionierung gestiegen.

RKZ wichtigster FInanzierungspartner
Dann hätte sich auch die Finanzierungssituation stark geändert. Die finanzielle Verantwortung der RKZ für gesamtschweizerische und sprachregionale Aufgaben der katholischen Kirche seit 1990 ums Dreifache angewachsen. Die RKZ sei also in Finanzierungsfragen zum wichtigsten Partner der SBK geworden und das setze zwingend einen Dialog über Ziele und Schwerpunkte voraus, sagte Hans Wüst. Zudem hätten intensive Diskussionen über das Verhältnis von pastoralen Instanzen und Körperschaften eine Antwort verlangt, die in der gegenseitigen schriftlichen Anerkennung ihre Form gefunden habe. Erfreut stellte Hans Wüst fest: «Dass diese gegenseitige Anerkennung nicht nur stillschweigend vorausgesetzt, sondern ausdrücklich formuliert wurde, ist nicht nur in den Beziehungen zwischen der Bischofskonferenz und der Zentralkonferenz, sondern für das Miteinander in unserer typisch schweizerischen Doppelstruktur ein Meilenstein.»

«Vademecum» hatte Verhältnis getrübt
Das «Vademecum für die Zusammenarbeit von katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz» sehen heute beide Seiten als Diskussionsgrundlage an. Dieses war von den Bischöfen verabschiedet worden, ohne dass vorher die Gegenseite darüber informiert worden war. Das gab böses Blut und die Kommunikation führte zu Unruhe. Seitens der RKZ wurde mittlerweile eingeräumt, dass das «Vademecum» durchaus Vorschläge enthält, die näher geprüft und konkretisiert werden sollen, insbesondere jene, die auf eine verbindlichere Zusammenarbeit zwischen kantonalkirchlichen Organisationen und Diözesen und deren finanzielle Implikationen zielen.

Gegenseitige Anerkennung liegt schriftlich vor
«Die beste schriftlich gefasste Vereinbarung hat ihren Prüfstein in der konkreten Anwendung», ermahnte hingegen Bischof Büchel. Die Vereinbarung müsse mit dem Geist des Vertrauens gefüllt und gelebt werden. Im entsprechenden Passus der Zusammenarbeitsvereinbarung hiesst es: «Die RKZ anerkennt die Schweizer Bischofskonferenz als Zusammenschluss der Bischöfe der Diözesen und der Äbte des Territorialabteien in der Schweiz und eigenständige Einrichtung des kanonischen Rechts mit dem Zweck des Studiums und der Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zur gegenseitigen Beratung, zur notwendigen Koordinierung der kirchlichen Arbeit, des gemeinsamen Erlasses von Entscheidungen und zur Pflege der Verbindung zu anderen Bischofskonferenzen sowie zum Heiligen Stuhl.» Umgekehrt wird festgehalten: «Die SBK anerkennt die RKZ und deren Zweck, in Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedern das Wohl der Römisch-katholischen Kirche und den religiösen Frieden in der Schweiz zu fördern und die Solidarität unter den Angehörigen der katholischen Kirche und das Verantwortungsbewusstsein für die Finanzierung pastoraler Aufgaben zu stärken.»

Beiträge von knapp 10 Millionen Franken
Weiter löst der neue Mitfinanzierungsvertrag den bestehenden Vertrag zwischen SBK, RKZ und Fastenopfer ab. Dieser wird nach der Neuregelung des Inland-Engagements von Fastenopfer Ende 2017 aufgelöst. Darin ist festgehalten, wie die Organe der SBK und der RKZ bei der Zuweisung der finanziellen Mittel an kirchliche Einrichtungen auf nationaler und sprachregionaler Ebene zusammenwirken sollen. Es handelt sich damit um derzeit rund 9,5 Millionen Franken. Damit werden namentlich die Schweizer Bischofskonferenz, ihr Generalsekretariat und ihre Gremien, die kirchlichen Medienzentren in den drei Sprachregionen, kirchliche Bildungseinrichtungen, Organisationen für die Jugendpastoral und die Migrantenseelsorge sowie zahlreiche Institute und Fachstellen unterstützt.

Aargauer an der Spitze der RKZ für Umsetzung besorgt
Um die Zusammenarbeit, die gegenseitige Information und die Kommunikation gegen aussen zu verbessern, richten die beiden Partner ein gemeinsames Gremium ein, heisst es in der Zusammenarbeitsvereinbarung. In diesem sind die Präsidien von SBK und RKZ, deren Generalsekretäre und die obersten Verantwortlichen für die gemeinsame Aufgabe der Finanzierung vertreten, ist im Dokument festgelegt. Für die RKZ wird als Präsident in den kommenden beiden Jahren der Aargauer Kirchenratspräsident Luc Humbel die Umsetzung der Vereinbarung gestalten. Der Jurist war an der letzten Versammlung der RKZ Ende November in Zürich zum Nachfolger von Hans Wüst für die Amtsperiode von 2016 – 2017 gewählt worden.

Nachlese:

Was ist die RKZ? Was tut sie? Interview mit Generalsekretär Daniel Kosch
Bericht von der RKZ-Plenarversammlung in Muri 2015

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