21.05.2014

Familienfreundlich, fortschrittlich und fair

Von Horizonte Aargau

Mit dem neuen Reglement sollen die Anstellungen von Personen, die hauptamtlich in den aargauischen Kirchgemeinden oder der Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau tätig sind, einheitlich erfolgen und dies mit einem Höchstmass an Rechtssicherheit für die Mitarbeitenden und Anstellungsbehörden.

Das neue Personalgesetz basiert auf öffentlich-rechtlichen Anstellungen und gibt sich familienfreundlich, fortschrittlich und fair. Drei Schwerpunkte zum neuen Reglement wurden Anfang 2014 in die Vernehmlassung geschickt. Kirchenratspräsident Luc Humbel nimmt Stellung dazu.

Was waren die Gründe für die Vernehmlassung?
Luc Humbel: Es ist wichtig, dass das neue Personalgesetz fundiert ausgearbeitet wird und auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden eingeht. Dies wollen wir mit einer breiten Vernehmlassung bewerkstelligen.

Wer konnte daran teilnehmen, wie viele Rückmeldungen gab es?
Wir haben knapp 150 Vernehmlassungsantworten erhalten. Eingeladen waren die Synodenmitglieder, die Kirchenpflegen, alle Angestellten der Landeskirche und die Bistumsregionalleitung.

Familienfreundlich, fortschrittlich, fair – ein flotter Slogan fürs Projekt. Gab es bei der Vernehmlassung auch kritische Töne?
Es geht nicht um einen Slogan. Diese Attribute sind Programm und Verpflichtung zugleich. Inhaltlich orientieren wir uns am Personalgesetz des Kantons Aargau. Wir gewichten aber die Ausrichtung nuancierter im Sinne dieser Attribute. Wir sind der Überzeugung, mit diesem fortschrittlichen Ansatz Nachahmer zu finden. Zu Einzelfragen gab es auch kritische Töne, nicht aber zur inhaltlichen Grundausrichtung. Das erfreut den Kirchenrat.

Welche Neuerungen entpuppten sich als Streitpunkt?
Es braucht noch weiteren Erläuterungsbedarf, wieso die Anstellungen zwingend dem öffentlichen Recht unterstellt werden. Vorab: Dies ist ein Privileg und keine Last. Die damit verbundenen Einschränkungen etwa bei Kündigungen – es muss ein sachlicher Grund vorliegen für eine Kündigung – sollten für kirchliche Anstellungen eine Selbstverständlichkeit sein. Wir wollen nicht nur die Vorteile der öffentlich-rechtlichen Anerkennung der Landeskirche leben, sondern uns auch zu den damit verbundenen Grundwerten bekennen. Kritisch hinterfragt wurden die Idee der Auszahlung einer doppelten Kinderzulage, die Ausweitung des Ferienanspruchs im «Familienalter» und der Vaterschaftsurlaub. Infolge der finanziellen Belastung werden wir hier eine Justierung vornehmen. Die Grundausrichtung wurde aber zu Recht nicht in Frage gestellt.

Was sind die nächsten Schritte hin zum neuen Personalreglement?
Die Synode wird am 11. Juni 2014 darüber beschliessen. Auf das nächste Jahr sollte die Neuordnung in Kraft treten. Die Kirchgemeinden haben dann zwei Jahre Zeit, die notwendigen Anpassungen formell zu vollziehen. Die Landeskirche wird für diese Arbeiten eine breite Hilfestellung bieten.

Ein Nachsatz?
Wir freuen uns, dass inskünftig alle kirchlichen Mitarbeitenden im Kanton Aargau nach den gleichen Parametern angestellt sind. Wir können und wollen uns so als attraktive Arbeitgeberin positionieren. Nach der Überführung werden die Kirchgemeinden in Personal-Angelegenheiten zusätzlich entlastet, was dem Verständnis des landeskirchlichen Wirkens entspricht. cf

Das neue Personalreglement in Kürze

David Meier ist Lernender auf der Verwaltung der Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau. Unter dem wachsamen Auge von Marcel Notter, Generalsekretär der Landeskirche, hat er die wichtigsten Neuerungen zum Personalreglement für Horizonte zusammengefasst:

  • Das Personalreglement soll fortschrittlich, fair und familienfreundlich sein
  • Ziel: Es sollen, abgesehen vom Lohn, einheitliche Anstellungen im Kirchenaargau erreicht werden. Ausserdem sollen bisherige Richtlinie verbindlich werden und so Rechtssicherheit schaffen
  • Das Personalreglement orientiert sich an den Anstellungsrichtlinien des Kantons (da öffentlich-rechtlich anerkannt) und baut in unklaren Fällen auf das Schweizerische Obligationenrecht auf
  • Das Personalreglement gilt für die Angestellten der Aargauer Landeskirche, der Kirchgemeinden sowie der Kirchgemeindeverbände
  • Freiwilligenarbeit ist nicht dem Personalreglement unterstellt
  • Für unterschiedliche Anstellungen gibt es unterschiedliche Verträge
  • Die öffentliche Ausschreibung der Stellen ist (immer) notwendig
  • Eine Vereinheitlichung der Löhne ist nicht vorgesehen
  • Doppelte Kinderzulagen werden bezahlt (bezogen auf die Kinderzulagen des Kantons)
  • Einmal im Jahr gibt es ein Mitarbeitendengespräch
  • Weiterbildungen werden gefördert und finanziell unterstützt
  • Das Personalreglement ist kompatibel mit dem kanonischen Recht, das heisst, dass ein Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, sofern die Missio canonica entzogen wurde oder nicht verlängert wurde
  • Für alle gibt es fünf Wochen Ferien. Ab dem 60. Altersjahr können sechs Wochen Ferien gewährt werden
  • Die Landeskirche schliesst für Unfall eine Versicherung ab, welcher sich die Kirchgemeinden und Kirchgemeindeverbände anschliessen können
  • In Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermittelt der Kirchenrat als Schlichtungsbehörde. Diese Aufgabe kann delegiert werden
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