29.10.2020

Neue Corona-Massnahmen des Bundes
Gottesdienste können bis auf Weiteres stattfinden

Von Andreas C. Müller

  • Die Beschränkung der öffentlichen Veranstaltungen auf 50 Personen ermöglicht es, dass Gottesdienste zumindest vorerst weiter stattfinden können. Auch für den Religionsunterricht ergeben sich keine weiterreichenden Veränderungen.
  • Gleichwohl haben die erlassenen Massnahmen einschneidende Konsequenzen für das bevorstehende Allerheiligenwochenende – besonders in den grösseren Stadtpfarreien.
  • Musikalisch werden die getroffenen Massnahmen insofern spürbar sein, als dass Hobby-Chöre, also auch Kirchenchöre, bis auf Weiteres weder proben noch auftreten dürfen.
Einen Chorauftritt wird man bis auf Weiteres nicht in einem Gottesdienst erleben. | zvg

Mit Spannung ist die gestrige Medienkonferenz des Bundesrates erwartet worden. Eine im Vorfeld vielfach diskutierte Beschränkung von öffentlichen Veranstaltungen auf 15 Personen hätte wohl das Aus für Gottesdienste bedeutet. Doch dazu kommt es vorerst nicht. Der Bundesrat beschränkt öffentliche Veranstaltungen – auch religiöse Zusammenkünfte – auf 50 Personen. Dies, so Bundesrat Alain Berset, sei eine Basis, auf der Veranstaltungen wie Gottesdienste und Messen weiterhin durchgeführt werden könnten. Allerdings wird man auf Chormusik verzichten müssen. Hobby-Chören, also auch Kirchenchören, ist es bis auf Weiteres untersagt, zu proben und aufzutreten.

Strengere Massnahmen könnten folgen

Vorerst kein Thema: Ein neuerlicher Lockdown. | © Roger Wehrli

Alles in allem sind die Massnahmen des Bundesrates sanfter ausgefallen als erwartet. Nicht nur die Personenzahl für öffentliche Veranstaltungen blieb entgegen der vorab veröffentlichen Empfehlungen durch die Task Force vergleichsweise hoch – auch für die Restaurants fiel die verhängte Sperrstunde mit 23 Uhr mild aus. Bundesrat Alain Berset betonte allerdings, dass strengere Massnahmen notwendig würden, wenn es nicht gelingt, die Ansteckungszahlen unter Kontrollen zu bringen. «Die nächsten Schritte werden grosse Folgen haben», betonte der Gesundheitsminister. Und: «Den Kantonen ist es frei, strengere Massnahmen zu ergreifen, als der Bund sie verfügt hat.»

Für kleinere Pfarreien ändert sich nicht viel

Für das bevorstehende Allerheiligenwochenende mit traditionellem Totengedenken haben sich Konsequenzen bereits abgezeichnet. Die Feiern werden weitgehend nicht mehr wie üblich auf den Friedhöfen, beziehungsweise in den Abdankungshallen abgehalten, sondern in den Pfarrkirchen, wie Nachfragen von Horizonte in Wohlen und Baden ergaben.

«Das ist das erste Mal, dass wir das so machen», erklärt Sekretärin Ingrid Fischer. «Auch die Musikgesellschaft wird nicht spielen.» Waldemar Cupa, Diakon in Wohlen, ist erleichtert, dass wenigstens 50 Personen die Gottesdienste besuchen dürfen: «Gerade für kleinere Pfarreien bedeutet das keine grosse Herausforderung, weil dort selten mehr als 50 Personen in den Gottesdienst kommen.»

Anmeldungen und Zugangsbeschränkungen nötig

Andreas Wieland, Diakon und Gemeindeleiter der Pfarreien Herznach, Hornussen und Zeihen. | © Felix Wey

«Aufgrund der kommunizierten Änderungen wird sich bei uns vorab nicht viel ändern», erklärt Andreas Wieland, Gemeindeleiter der Fricktaler Pfarreien Herznach, Hornussen und Zeihen. Die Maske sei in den Gottesdiensten ohnehin schon obligatorisch, so der Diakon. Für Allerheiligen gelte nun eine Zugangsbeschränkung, limitiert auf 50 Personen. «Wir werden jene informieren, die im laufenden Jahr jemanden verloren haben. Diese Pfarreiangehörigen sollen auf sicher einen Platz in der Kirche haben», erklärt Andreas Wieland. «Und für alle, die keinen Platz in der Kirche finden, wird eine Mikrofonanlage den Gottesdienst nach draussen übertragen». An der Gräbersegnung auf dem Friedhof werde man zudem festhalten.

Anders hingegen sieht es für Grosspfarreien wie Wohlen aus. Im vergangenen Jahr kamen gemäss Angaben des Wohler Pfarramts 150 Personen ans Totengedenken zu Allerheiligen. Für dieses Jahr werden immerhin 90 bis 100 Personen erwartet. Er wolle noch im Team besprechen, wie die Einschränkung der Bundes auf 50 Personen eingehalten werden könne, erklärt Waldemar Cupa auf Nachfrage. In Wohlen kommen gemäss seiner Aussage üblicherweise mehr als 50 Personen in den Gottesdienst. «Zu besonderen Anlässen wie beispielsweise Weihnachten, einer Erstkommunion oder einer Firmung sind es mehrere Hundert.» Denkbar seien ein striktes Anmelderegime mit beschränkter Platzzahl und Zugangsbeschränkungen mittels Türstehern. «Eine Möglichkeit wäre auch, zweimal einen kürzeren Gottesdienst durchzuführen, damit alle teilhaben können», so Waldemar Cupa.

Bischof Gmür: «Es ist wichtig, die Massnahmen zu unterstützen»

Bischof Felix Gmür: «Es ist jetzt wichtig, die Massnahmen des Bundes zu unterstützen». | © Felix Wey

Seitens des Basler Bischofs Felix Gmür liess dessen Kommunikationsverantwortlicher Hansruedi Huber ausrichten, dass es nun wichtig sei, die Massnahmen der Behörden vorbehaltlos zu unterstützen. Bis im Laufe des Morgens würden zudem alle Seelsorgenden eine Info-Mail erhalten, die die beschlossenen Massnahmen des Bundes zusammenfasse und für die Seelsorge einordne. Die Kantone Bern oder Schwyz hätten die Personenzahl für Gottesdienste bereits auf 15, beziehungsweise 10 Personen limitiert – da seien Gottesdienste kaum noch möglich, so Hansruedi Huber. Mit 50 Personen sehe das aber anders aus.

Der Bundesrat liess offen, ob allenfalls weitere Einschränkungen folgen, wenn die Infektionszahlen nicht zurückgehen. Allfällige Korrekturen würden in Abhängigkeit zur Entwicklung der Pandemie erfolgen, liess Alain Berset durchblicken. Vorab nicht einschränken wollte der Bundesrat das politische Leben, wovon auch die Kirchgemeinden profitieren: Kirchgemeindeversammlungen dürften analog zu den Gemeindeversammlungen stattfinden.

Massnahmen ohne Ablaufdatum

Ab heute gilt:

  • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, draussen in dicht frequentierten Zonen sowie an Schulen ab Sekundarstufe II (also auch für Religionsunterricht)
  • Öffentliche Veranstaltungen nur bis maximal 50 Personen (Gottesdienste)
  • Freizeitaktivitäten drinnen mit neu maximal 15 Personen (betrifft verschiedene Anlässe des Pfarreilebens ( Seniorencafé, Treffs von Pfarreigruppen, etc.)
  • Politisch motivierte Zusammenkünfte wie Demonstrationen oder Gemeindeversammlungen bleiben erlaubt (auch Kirchgemeindeversammlungen
  • Private Zusammenkünfte bis maximal 10 Personen
  • Verbot für Laienchöre (Proben und Auftritte)
  • Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr morgens
  • Diskotheken und Tanzlokale werden geschlossen

    Einen Zeitpunkt für Lockerungen wollte der Bundesrat noch nicht in Aussicht stellen. «Die Massnahmen sind zeitlich nicht begrenzt», erklärte Bundesrat Berset auf Nachfrage.
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