26.01.2017

Justitia et Pax für Einbürgerung

Von Andreas C. Müller

Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier längstens integriert sind, sollen sich leichter einbürgern lassen können. Über diese Verfassungsänderung ist die Schweizer Bevölkerung am 12. Februar 2017 an die Urne gebeten. «Die Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung wäre ein starkes Zeichen der Anerkennung ihrer Beiträge und Leistungen für unsere Gesellschaft», erklärt die bischöfliche Kommission Justitia et Pax in einer Medienmitteilung. «Damit zeigen wir ihnen, dass ihre Teilhabe und Teilnahme an unserem gesellschaftlichen Zusammenleben wichtig ist. Überdies handelt es sich bei der Abstimmungsfrage um eine erleichterte, nicht um eine automatische Einbürgerung. Weiterhin können Kantone und Gemeinden Widerspruch einlegen.»