02.07.2014

Kantonale Sozialplanung begrüssenswert

Von Horizonte Aargau

Mit den Hauptstossrichtungen der Sozialplanung des Kantons Aargau stimmen die im «Netzwerk Sozialer Aargau» (NSAG) zusammengefassten Partner weitgehend überein. Es sind dies neben den drei Landeskirchen insgesamt 16 Nonprofit-Organisation wie die Caritas, HEKS oder die Pro Senectute. Im Rahmen der am 4. Juli ablaufenden Vernehmlassungspflicht für die kantonale Sozialplanung wollen die im Netzwerk zusammen auftretenden Landeskirchen und Organisationen ihre Stimmen bündeln, um so gegenüber dem Kanton mehr Gewicht zu erlangen. Nebst der an der Medienkonferenz vom Mittwoch, 2. Juli 2014, bekundeten Freude über das Vorgehen das Kantons, warnte das NSAG aber auch davor, auf finanzielle Einsparungen zu spekulieren.

Die Sozialplanung des Departements für Gesundheit und Soziales (DGS) von Regierungsrätin Susanne Hochuli bedeute «eine pionierhafte und neue Ausrichtung in der Sozialpolitik schweizweit», freute sich Ernst Blust, Kirchenratspräsident der Christkatholischen Kirche des Kantons Aargau. Auf Initiative der Caritas Aargau hatte der Grosse Rat der Aargauer Regierung im Jahre 2010 den Auftrag für einen periodisch erscheinenden Sozialbericht erteilt. Nach dessen Erscheinen im Jahre 2012 resultierte aus diesem Bericht die bereits erwähnte Sozialplanung zur Armutsbekämpfung, Förderung von Bildung und Beratung sowie Unterstützung von Menschen in besonderen Lebenslagen.

Der Capability-Ansatz
Die vom Departement für Gesundheit und Soziales erstellte Sozialplanung setzt gezielt auf den Grundsatz der «Capability». Das bedeutet, dass Menschen durch geeignete materielle und immaterielle Unterstützung in die Lage versetzt werden, ihr Leben selbstbestimmt und in eigener Verantwortung zu führen. Hindernisse und Barrieren, die den Handlungsspielraum einzelner Menschen einschränken und ihre Verwirklichungschancen begrenzen, sollen gezielt beseitigt werden.

Verschiedene Bereiche ausgeblendet
In ihrer Stellungnahme machte das NSAG geltend, dass der in der Sozialplanung formulierte Capability-Ansatz zwar in die richtige Richtung ziele, jedoch nur wenige Massnahmen in Aussicht stelle, um diesem Ansatz gerecht zu werden. Auch kritisieren Landeskirchen und Nonprofit-Organisationen die Einschätzung des Kantons, dass sich für die Umsetzung des Capability-Ansatzes Ausgaben und Einsparungen in etwa die Waage halten werden. Es brauche vielmehr erhebliche Mittel, so das NSAG. «Mit zehn Zielen allein ist die Arbeit nicht gemacht», so Luc Humbel, Kirchenratspräsident der Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau. Verschiedene Bereiche würden nicht ausreichend berücksichtigt, darunter auch das Wohnen. «Für junge Familien sowie Alleinerziehende werde es zunehmend schwieriger, zu einem bezahlbaren Preis angemessenen Wohnraum zu finden».

Überalterung der Gesellschaft als Herausforderung
Eine zentrale Forderung des NSAG ist zudem die Ablösung der Elternschaftsbeihilfen, beispielsweise durch Familienergänzungsleistungen. Haushalte mit Kindern und Einelternfamilien seien überdurchschnittlich von Armut gefährdet. Zudem werde die Überalterung der Gesellschaft in Zukunft zu den grossen gesellschaftlichen Herausforderungen gehören. Die Sozialplanung müsse diese Tendenzen verstärkt aufnehmen und Lösungswege aufzeigen, so die Vertreter des NSAG an der Medienkonferenz. Beispielsweise mit der Förderung geeigneter Wohnformen und einer guten Durchmischung verschiedener Altersgruppen.

Hand zur Unterstützung geboten
Letztlich begrüssten die Mitglieder des NSAG den vom Kanton gewählten Capability-Ansatz. Dieser sei eine tragfähige Basis für die anstehenden gesellschaftlichen Herausforderungen und Entwicklungen. Man wünsche sich vom Kanton, bei der Ausarbeitung der Massnahmen zur Sozialplanung verbindlich als Partner einbezogen zu werden.

Andreas C. Müller

 

 

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