18.09.2020

Keine Empfehlungen von Justitia et Pax

Von Christian Breitschmid

Am 27. September stimmt das Schweizer Volk über fünf verschiedene Vorlagen ab: die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)», die Änderung des Jagdgesetzes, die Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie») und den Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge. Justitia et Pax, die Kommission der Schweizer Bischofskonferenz zu sozialethischen Fragen, hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, für keine der genannten Vorlagen eine Stimmempfehlung abzugeben. Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär der Kommission, erklärt diese Zurückhaltung wie folgt: «Bei allen fünf Vorlagen geht es primär um politische Entscheide, die ethischen Aspekte stehen nicht im Vordergrund. Bei der Begrenzungsinitiative etwa geht es nicht um Migration oder Flüchtlingsschutz. Auch bei den Kampfjets handelt es sich nicht um eine ethische Frage, ob man diese Flugzeuge beschafft oder nicht. Dafür setzt sich die Kommission aber ganz klar gegen eine Ausweitung des Exports von Rüstungsgütern ein, denn mehr Waffen schaffen nicht mehr Frieden.» Natürlich enthalte jede Vorlage auch einen ethischen Aspekt, räumt Wolfgang Bürgstein ein, aber Justitia et Pax könne sich nicht zu allen politischen Entscheiden äussern. Dazu fehlten auch schlicht die Ressourcen.