28.09.2014

Kirchliche Gleichstellungsinitiative angenommen

Von Horizonte Aargau

Die katholischen Gläubigen in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben die kirchliche Gleichstellungsinitiative deutlich angenommen. Mit 81,8 Prozent Ja-Stimmen in Basel-Stadt und 87,4 Prozent (noch provisorische Zahl) Ja-Stimmen in Basel-Landschaft stellten sie sich hinter die entsprechenden Verfassungsänderungen ihrer Kirche.

Stimmberechtigt waren die Mitglieder der katholischen Kirche in den beiden Kantonen, die älter als 16 Jahre sind. Die Wahlbeteiligung in Basel-Stadt lag bei 22,1 Prozent. Es wurden 4.288 Ja- und 954 Nein-Stimmen abgegeben. In Basel-Landschaft lag die Wahlbeteiligung zur gleichen Vorlage bei 29,8 Prozent, es wurden 14.987 Ja- und 2007 Nein-Stimmen abgegeben.

»Immer wieder auf die Bühne bringen»
Der Basler Kirchenratspräsident Christian Griss-Elber erklärte, die Exekutive der katholischen Kirche im Kanton Basel-Stadt übernehme den Auftrag, den ihm das Kirchenvolk an der Urne übertragen habe. Man werde die in der Initiative geforderte Gleichstellung von Mann und Frau bei den kirchlichen Weiheämtern «in verschiedener Form immer wieder auf die Bühne» bringen. Der Kirchenrat werde das Gespräch mit dem Diözesanbischo Felix Gmür, und auch mit dem Apostolischen Nuntius in Bern suchen. Der Kirchenrat werde auch etwa über Podiumsdiskussionen die Forderung nach Gleichstellung aufrecht erhalten. Er selber freue sich über die deutliche Annahme, sagte Christian Griss.

Nur symbolische Bedeutung
Die Kirchenräte der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt (RKK BS) und der Römisch-Katholischen Landeskirche Basel-Landschaft (RKLK BL) werden das weitere Vorgehen weiterhin gemeinsam koordinieren, teilen die beiden Kirchen mit. Die Änderung der Verfassung der RKLK BL bedarf noch der Genehmigung des Regierungsrats des Kantons. Die Forderung der Initiative lautet: Die Kantonalkirchen sollen den kirchlichen Organen unterbreiten, dass die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt, unabhängig von Geschlecht und Zivilstand, ermöglicht wird. Lanciert wurde die Initiative vor über drei Jahren; sie wurde von über 2.800 katholischen Gläubigen beider Basel unterschrieben. – Der Entscheid hat keinen Einfluss auf das Kirchenrecht und besitzt somit symbolischen Charakter.

Die Forderung im Detail
Die Verfassungen der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt und der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft sollen nach dem Urnengang entsprechend geändert werden. Der Passus, über den abgestimmt wurde, lautet: Die betreffende Kirche «pflegt in gegenseitigem Respekt und unter Wahrung der je eigenen Zuständigkeitskompetenzen auch den Dialog mit den zuständigen kirchlichen Organen und unterbreitet ihnen dabei auch Anliegen der römisch-katholischen Bevölkerung. In diesem Rahmen unterbreitet sie das Anliegen – auch bei der Weiterentwicklung des kirchlichen Rechts -, dass Veränderungen insbesondere in Bezug auf die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt, unabhängig von Zivilstand und Geschlecht, ermöglicht werden.» Der Basler Bischof Felix Gmür hatte diese Ergänzung im Wortlaut im Frühjahr 2014 akzeptiert. kipa

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