13.10.2016

Rekurs gegen Sterbehilfe abgewiesen

Von Andreas C. Müller

In seinem Entscheid vom 13. September 2016 weist das Bundesgericht den Rekurs der Heilsarmee in Bezug auf das im 2014 angenommene Neuenburger Gesetz zur Sterbehilfe ab. Die Heilsarmee war der Meinung, dass dieses Gesetz ihre Gewissensfreiheit einschränkt, da es zur Folge hat, dass sie in ihrem Alters- und Pflegeheim «Le Foyer» Sterbehilfe erlauben müssen. Aufgrund des Bundesgerichtsentscheids sehe man nun, dass Sterbehilfe nicht mehr nur als Option, sondern als Grundrecht betrachtet wird.