06.05.2020

Doch Religionsunterricht nach Protest der Kirchen

Von Andreas C. Müller

  • Nach der Medienkonferenz des Bundesrates von vergangener Woche schien klar: Konfessioneller Religionsunterricht darf an den öffentlichen Schulen ab dem 11. Mai wieder stattfinden (Horizonte berichtete).
  • Gestern beschloss der Kanton Aargau: Es gibt bis auf Weiteres keinen konfessionellen Religionsunterricht an den Schulen. Und das, obschon in anderen Kantonen wie in den beiden Basel oder im angrenzenden Kanton Solothurn ab kommender Woche Katechetinnen wieder unterrichten dürfen.
  • Heute nun rudert das Departement für Bildung, Kultur und Sport (BKS) nach kirchlichem Protest zurück: Der konfessionelle Religionsunterricht darf ab kommender Woche beginnen.

 

Für kommenden Montag, 11. Mai, ist schweizweit die Wiederöffnung der Volksschulen geplant. Die Umsetzung der Öffnung obliegt den Kantonen. Diese überlegten sich, wie sie die Ansteckungsrisiken minimieren können, weshalb einzelne Kantone, wie etwa Zürich, aus Sicherheitsüberlegungen schon letzte Woche bekannt gaben, sie wollten mit Halbklassenunterricht starten. Einen besonderen Weg schlug der Aargau ein.

«Religionsunterricht gehört nicht wirklich zur Volksschule»

«Konfessioneller Religionssunterricht gehört nicht zum Pflichtstoff gemäss Lehrplan und Stundentafeln», hatte Simone Strub, Leiterin Kommunikation beim Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) des Kantons Aargau, noch gestern Dienstag gegenüber Horizonte erklärt. Die Rückkehr in die Klassenzimmer der Volksschule am kommenden Montag sollte demnach ohne den Religionsunterricht stattfinden. Auch Deutsch als Zweitsprache (DAZ), freiwilliger Schulsport oder verschiedene Förderunterrichtangebote seien betroffen, so Simone Strub: «Angebote, die schulnah sind, aber nicht wirklich zur Volksschule gehören, müssen bis am 8. Juni warten.»

Einen Entscheid, den sowohl die Katechetinnen beider Konfessionen als auch ranghohe Vertreter der Landeskirchen nicht nachvollziehen konnten. Vor allem, weil der Bundesrat letzte Woche an seiner Medienorientierung, mit Blick auf angestrebte Lockerungen, den konfessionellen Religionsunterricht nicht von der Schulöffnung ausgenommen hatte und die Bischöfe folgerichtig informiert hatten, dass konfessioneller Religionsunterricht an den Schulen ab dem 11. Mai wieder werde stattfinden können. Hinzu kam, dass der Aargau beim konfessionellen Religionsunterricht eine Lösung anstrebte, die sich von  anderen Kantonen unterschied.

Druck der Römisch-Katholischen Kirche zeigte Wirkung

Luc Humbel, Präsident des Kirchenrates der Römisch-Katholischen Landeskirche im Aargau, meinte noch gestern gegenüber Horizonte: «Wir bedauern das schon und haben auch ein Schreiben an Regierungsrat Alex Hürzeler gemacht mit der Bitte, das nochmals zu überdenken.»

Ein Schreiben das offenbar Wirkung zeigte: «Wir haben das Thema innerhalb des Departements Bildung, Kultur und Sport nochmals diskutiert und sind zum Schluss gekommen, dass wir den konfessionellen Unterricht doch schon ab dem 11. Mai zulassen wollen», so Simone Strub vom BKS. Man sei anhand von «verschiedenen Hinweisen» zu diesem Entscheid gelangt. Dass Druck gemacht worden sei, wollte Simone Strub erst auf Nachfrage bestätigen. Nebst dem eingegangenen Schreiben der Römisch-Katholischen Kirche im Aargau hätten sich auch viele Religionslehrpersonen erkundigt, ob sie wieder unterrichten dürften.

Zu voreilig gehandelt

Es müssten zurzeit eben in kürzester Zeit viele Entscheide getroffen werden, so Simone Strub. Dabei habe man wohl nicht bedacht, dass die Schülerinnen und Schüler für den konfessionellen Religionsunterricht ja bereits vor Ort und nicht zusätzlich unterwegs seien.

 

 

 

 

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