21.10.2020

Schweizweite Maskenpflicht in Kirchen

Von Cornelia Suter

Ab dem 19.10.2020 gilt schweizweit eine Gesichtsmaskentragepflicht in allen Kirchen und kirchlichen Einrichtungen. Dies hat die Schweizer Bischofskonferenz in einem Communiqué veröffentlicht, nachdem der Bundesrat Anfangs Woche die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben umgesetzt hat.  (Art. 3b Abs. 1 COVID-Verordnung besondere Lage, Änderung vom 18.10.2020). Davon sind auch Gottesdienste nicht ausgenommen.