13.05.2019

STAF-Vorlage: Alles halb so schlimm für die Kirchen?

Von Andreas C. Müller

  • Wenn am Wochenende das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen wird, betrifft dies auch die Kirchen.
  • Eine Umfrage von Horizonte zeigt: Die Kirchen werden zwar weniger Firmensteuern erhalten, doch halten sich die Verluste in Grenzen. Grössere Sorgen bereiten die  Kirchenaustritte.
  • Zürich trifft es mit 17,5 Millionen Franken Mindereinnahmen am härtesten, wobei dieses Szenario wohl allzu vorschnell auf gesamtschweizerische Verhältnisse übertragen wurde.

 

Sinkende Mitgliederzahlen führen bereits jetzt bei den Kirchen zu Steuerausfällen. Mit der Abstimmung über das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) am kommenden Wochenende dürfte den Kirchen nun weiteres Steuersubstrat abhanden kommen. Von «Millionenausfällen» war bereits zu lesen, der Aufschrei von Seiten der Kirchen blieb – im Gegensatz zur Abstimmung über die «Unternehmenssteuerreform III» von vor zwei Jahren – aber aus, denn die Situation erscheint vielen Kantonalkirchen längst nicht so bedrohlich.

Im Aargau zahlen Firmen keine Kirchensteuern

Für den Aargau, Basel-Stadt, Appenzell-Ausserrhoden, Genf und Schaffhausen beispielsweise hat die Abstimmung keinerlei Auswirkungen. Denn in diesen Kantonen bezahlen juristische Personen keine Kirchensteuern.

Wenig zu befürchten hat auch der Kanton Luzern: «Wir haben ohnehin schon die tiefsten Steuern für Unternehmen in der ganzen Schweiz», erklärt Dominik Thali, Kommunikationsverantwortlicher der Römisch –Katholischen Landeskirche Luzern. Hinzu komme, dass der von juristischen Personen anfallende Steueranteil mit 10 Prozent im nationalen Verbleich sehr gering sei.

Zug und Luzern: STAF ist kein Problem

Auch im Kanton Zug, der mit 50 Prozent den höchsten Steueranteil an juristischen Personen ausweist, ist man guter Dinge. «An den Steuererträgen sollte sich kaum etwas ändern. Es wird nur eine leichte Verschiebung geben: Jene Gemeinden mit vielen Holdings und gemischten Gesellschaften werden etwas mehr einnehmen, jene mit Gewerbe und KMU etwas weniger», sagt Karl Huwyler von der Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden im Kanton Zug. «Weil wir aber innerhalb des Kantons einen Steuerausgleich haben, werden diese Verschiebungen zum Teil aufgefangen. Die Steuereinnahmen von juristischen Personen dürften somit bei den üblichen 18 Millionen Franken bleiben.

Für Karl Huwyler stellt weniger die aktuelle Steuervorlage als vielmehr die Notwendigkeit, Kirchensteuern für juristische Personen in Zukunft zu rechtfertigen, die grosse Herausforderung dar: «Da werden wir gefordert sein». Zur STAF-Vorlage sagt er abschliessend: «Ich finde Unsicherheit schlimmer als eine planbare Verschiebung. Wenn die Vorlage bachab geht, haben wir Rechtsunsicherheit, die dazu führen könnte, dass verschiedene internationale Firmen wegziehen.»

Thurgau: Geld für Kirchenrenovationen

Ähnlich sieht es im Thurgau aus: Der 15 Prozent-Anteil juristische Personen am Steuersubstrat des Kantons ist im nationalen Vergleich eher bescheiden (Im Kanton Zürich sind es 30, im Kanton Zug gar 50 Prozent), doch haben im Thurgau kaum Holdings, sondern vor allem «normale Unternehmen» ihren Sitz, erklärt Urs Brosi von der Römisch-Katholischen Landeskirche Thurgau. «Deren Steuern werden gesenkt, was Auswirkungen auf unsere Steuereinnahmen haben wird». Man habe erst grobe Anhaltspunkte, zumal sich der Kanton erst nach der Abstimmung bezüglich der Gewinn- und Kapitalgewinnsteuern festlegen will. «Wie hoch die Steuerausfälle genau sein werden, können wir daher noch nicht abschätzen» erklärt Urs Brosi gegenüber Horizonte. Erste Szenarien gehen von 1,2 Millionen Franken aus.

Es dürfte aber besser kommen, als wenn vor zwei Jahren die «Unternehmenssteuerreform III» angenommen worden wäre (damals gehörten auch die Kirchen zu den erklärten Gegnern der Steuervorlage). «Der Kanton hat aus dem letzten Abstimmungskampf gelernt und will nicht nur die Gemeinden, sondern auch die Kirchen für ihre Ausfälle entschädigen», weiss Urs Brosi. Dies mit einem zweckgebundenen Fonds, in den jährlich bis zu einer Million Franken fliessen soll. «Das Geld soll für Kirchenrenovationen eingesetzt werden, die von den Kirchgemeinden oftmals schon jetzt kaum gestemmt werden können.

Nochmals Thurgau: Ausfälle werden kompensiert

Urs Brosi hofft, dass man die Ausfälle kompensieren könne – einerseits über die Gelder aus dem Fonds, andererseits aber auch mit Hilfe steigender Steuereinnahmen von natürlichen Personen.

Der Thurgau konnte in den vergangenen Jahren von der Zuwanderung profitieren. Entsprechend ist man bezüglich der Folgen der STAF-Vorlage nicht besonders nervös. «Wir empfehlen den Kirchgemeinden lediglich, mit Steuerfusssenkungen etwas zurückhaltender zu sein», meint er lakonisch.

Solothurn muss 500 000 Franken einsparen

Anders präsentiert sich die Situation im Kanton Solothurn: Dort werden die Gewinnsteuern, sofern die Abstimmung über die kantonale Steuervorlage angenommen wird, von 21 auf 13 Prozent gesenkt. Für die drei Landeskirchen und die Kirchgemeinden, so regelt dies das neue Gesetz über den Finanzausgleich für die Kirchen im Kanton Solothurn, gibt es ab dem Jahre 2020 auf sechs Jahre hinaus nur noch zehn Millionen Franken pro Jahr.

«Bis jetzt erhielten die drei Landeskirchen und die Kirchgemeinden aus Steuereinnahmen der juristischen Personen jeweils 12 – 14 Millionen Franken, in guten Jahren waren es gar 16 Millionen», so Dominik Portmann von der Römisch-Katholischen Synode des Kantons Solothurn. «Für die Römisch-Katholische Landeskirche und die Kirchgemeinden bedeutet das im Minimum 1,14 Millionen Franken Mindereinnahmen». Zwar werde man auf Stufe Landeskirche versuchen, mit Hilfe von Reserven die Steuerausfälle in den kommenden Jahren irgendwie aufzufangen, aber schon jetzt sei klar: 500 000 Franken müssten jährlich eingespart werden. «Wo das genau geschehen wird, ist noch Gegenstand verschiedener Abklärungen», so Verwalter Dominik Portmann.

Basel-Landschaft: Rückstellungen und sparen

Etwas härter trifft es die Römisch-Katholische Kirche im Kanton Basel-Landschaft, die mit rund 4 Millionen Franken etwa 14 Prozent ihrer Steuereinnahmen von juristischen Personen bezieht. Mit Umsetzung der STAF-Vorlage dürften laut dem Kommunikationsverantwortlichen, Dominik Prétôt, etwa 250 000 bis 750 000 Franken weniger zur Verfügung stehen. Und dies, obschon der Kanton aus den Kompensationszahlungen vom Bund (siehe auch Zusatztext) einen Teil an die Landeskirchen weitergibt.

Für Dominik Prétôt ist klar: Es werden Rückstellungen gebildet, Reserven aufgelöst und Minderausgaben getätigt werden müssen. Gleichwohl erachtet man im Kanton Basel-Landschaft die Auswirkungen der STAF-Vorlage als nicht dramatisch. «Ein viel grösseres Problem sind die Rückgänge von Steuererträgen von natürlichen Personen infolge von Kirchenaustritten, welche auf Kirchgemeindeebene anfallen».

Zürich: «Jährlich fehlen 17,5 Millionen Franken»

Die Befürworter der Vorlage schüren die Hoffnung, dass sich infolge der gesenkten Gewinnsteuern neue Firmen in der Schweiz ansiedeln. «Das müssen wir erst sehen», meint Simon Spengler, Informationsbeauftragter bei der Römisch-Katholischen Landeskirche in Zürich. 194 Millionen Franken Steuereinnahmen konnte die Römisch-Katholische Kirche im Kanton Zürich allein 2017 für sich verbuchen. Davon stammten rund 70 Millionen (etwa 36 Prozent) von juristischen Personen.

Im Zuge der Annahme der STAF-Vorlage plant der Regierungsrat eine Senkung des Gewinnsteuersatzes von 8 auf 6 Prozent, was laut Simon Spengler für die Römisch-Katholische Kirche zu einem Steuerrückgang von 25 Prozent (das entspricht etwa 17,5 Millionen Franken) führen dürfte. «Nicht berücksichtigt sind dabei die Folgen von zusätzlichen Massnahmen wie Patentschutz, zinsbereinigte Gewinnsteuer oder Forschungsabgaben. Diese Instrumente dürften rege genutzt werden, da der Kanton Zürich auch nach der Reduktion des erwähnten Gewinnsteuersatzes der zweitteuerste Firmenstandort in der Schweiz bleiben wird», meint Simon Spengler.

Ähnlich wie in anderen Kantonen erhält auch die Römisch-Katholische Kirche Zürich eine Kompensation: Etwa 2,5 Millionen Franken. Ob und in welchem Umfang künftig gespart werden muss, ist noch offen. «Über allfällige Leistungsreduktionen ist noch nichts entschieden», meint Simon Spengler auf Nachfrage.

RKZ: «Es betrifft 170 Millionen von einer Milliarde»

Trifft die Firmensteuergesetzrevision demnach vor allem Zürich? «Wir reden von gesamthaft 170 Millionen Franken Steuern, welche die Römisch-Katholischen Landeskirchen in der Schweiz von Firmen erhalten», erklärt Daniel Kosch, Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz RKZ. «Das sind 17 Prozent von insgesamt einer Milliarde Steuerfranken. Und wenn wir jetzt davon ausgehen, dass von diesen 170 Millionen durch verschiedene Änderungen 5 Prozent verloren gehen, ist das nicht sonderlich viel».

Die kantonalen Vertreter in der RKZ-Finanzkommission seien aber näher am Geschehen und weniger optimistisch als er, meint Daniel Kosch dann und sagt: «Wird die Vorlage angenommen und setzen die Kantone die Senkung der Unternehmenssteuern wie geplant um, so wird es laut unserer Kommission dort, wo es Kirchensteuern juristischer Personen gibt, schmerzhafte Einbussen geben. Besonders betroffen werden jene sein, die gegen die Hälfte oder mehr als die Hälfte ihrer Erträge aus Kirchensteuern juristischer Personen generieren». Ein Szenario allerdings, das Karl Huwyler von der Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden im Kanton Zug im Gespräch mit Horizonte als wenig wahrscheinlich betrachtet.

Schlechter Ruf der STAF-Vorlage wegen Zürich

Aber wie konnte denn der Eindruck entstehen, dass die aktuell zur Abstimmung stehende Steuervorlage die Kirchen so massiv trifft? «Es gibt Kantone wie Zürich, die stärker betroffen sind», weiss Daniel Kosch. «In Zürich sind es mit 17,5 Millionen Franken einschneidende Verluste. Das tut weh, und wenn es Zürich weh tut, hat das einen psychologischen Effekt für die ganze Schweiz». Allerdings, so Daniel Kosch, profitierten die Kirchen bei der aktuellen Vorlage von Kompensationszahlungen, wie sie noch bei der Unternehmensteuerreform III nicht vorgesehen waren. «Aus diesem Grund kam es bei den Kirchen dieses Mal auch nicht zu einem Aufschrei wie vor zwei Jahren».

Thomas Wallimann: «Kirchen denken nur an sich»

Ein Umstand, der den Sozialethiker Thomas Wallimann-Sasaki nachdenklich macht. Als Leiter des sozialethischen Instituts «ethik22» verfasst er jeweils zu den nationalen Abstimmungen Orientierungshilfen unter Berücksichtigung der christlichen Sozialethik und der katholischen Soziallehre.

Die Kirchen dürften auch dieses Mal nicht schweigen, sondern müssten auf die Gerechtigkeitsproblematik hinweisen, die der Steuerwettbewerb mit sich bringe, sagt er. Und er ergänzt mit Blick auf die Kompensationszahlungen, welche die Kirchen in vielen Kantonen erhalten: «Offenbar denken die Kirchen jetzt zu sehr an sich selber. Das könnte auch negative Folgen haben – dann nämlich, wenn die mit dem Steuerwettbewerb einhergehende Entsolidarisierung zum Abbau von Staatsleistungen vor allem im Sozialen führt, oder die Steuerbelastung der natürlichen Personen zunimmt. Höhere Steuern könnten dazu führen, dass Leute  aus finanziellen Gründen aus der Kirche auszutreten. All dies macht eine Entscheidung nicht ganz einfach»

RKZ: «Haben Kompensation angeregt»

Die Kompensationszahlungen, wie sie in den Kantonen Zürich, St. Gallen oder Thurgau zur Anwendung kommen, hat die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) im Vernehmlassungsprozess zur STAF-Vorlage angeregt, erklärt RKZ-Präsident Luc Humbel. Er bedauert und gibt zu Bedenken, dass man trotz aller Berechnungen weiterhin nicht klar sagen könne, wie sich die STAF-Vorlage letzten Endes für die Kirchen in der Schweiz auswirken wird. Nach den jüngsten Meinungsumfragen steht wohl einzig fest, dass die STAF-Vorlage am kommenden Wochenende an der Urne erfolgreich durchkommen wird – im Gegensatz zur USR III.

 

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