22.11.2017

Steuern: Ökumenische Vernehmlassungsantwort

Von Andreas C. Müller

Die evangelisch-reformierte, die christkatholische und römisch-katholische Kirche haben eine gemeinsame Vernehmlassungsantwort zur überarbeiteten Unternehmenssteuerreform verfasst. Grundsätzlich befürworte man die eingeschlagene Richtung, heisst es in einer Medienmitteilung. Der überarbeitete Vorschlag des Bundesrates ermögliche die Schaffung attraktiver Standortangebote für Unternehmen und berücksichtige die Auswirkungen auf Städte und Gemeinden besser als die Unternehmenssteuerreform III. Jedoch fordern die Kirchen zwei Anpassungen: Erstens solle der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer erhöht werden. Nur so erhielten die Kantone den nötigen Spielraum für die Berücksichtigung der Städte, Gemeinden und Kirchgemeinden beim Ausgleich der Ertragsrückgänge. Zweitens sollten bei der Umsetzung der Reform nicht nur Städte und Gemeinden berücksichtigt, sondern explizit auch «die Finanzierung von dem Gemeinwohl dienenden Aufgaben» sowie die «Kirchgemeinden» erwähnt werden.