30.05.2015

«Wann fängt etwas an?»

Von Sylvia Stam, kath.ch

Der Schweizerische Katholische Frauenbund SKF diskutierte an seiner Delegiertenversammlung vom Donnerstag, 28. Mai 2015 über die Präimplantationsdiagnostik (PID). Nachdem der Verbandsvorstand die Ja-Parole zur Abstimmung vom 14. Juni über eine entsprechende Verfassungsänderung bereits gefasst hatte, ging es an der Delegiertenversammlung unter anderem um die Frage, wie sich die Vorstände der einzelnen Ortsvereine eine konkrete Ausgestaltung des Gesetzes zur Fortpflanzungsmedizin vorstellen. Der SKF unterstützt das Referendum, welches bei einem «Ja» zur Verfassungsänderung in Kraft tritt.

Der Verbandsvorstand des SKF hatte bereits am 18. Mai für eine vorsichtige Zulassung der PID plädiert, er unterstützt im Falle einer Annahme aber das Referendum gegen das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG). In einer schriftlichen Umfrage waren die Delegierten am 28. Mai aufgerufen, die Stossrichtung einer Ausgestaltung dieses Gesetzes zu skizzieren, heisst es in der Mitteilung vom Donnerstag.

Perspektivenwechsel
«Thema der Delegiertenversammlung war primär die Auseinandersetzung mit dem Thema», sagte Kathrin Winzeler, Kommunikationbeauftragte des SKF gegenüber kath.ch. Es sei nicht darum gegangen, die Ja-Parole des Vorstands zu propagieren, sondern Impulse zum Nachdenken und Diskutieren zu geben. Die aus dem Verbandsvorstand scheidende Theologin Angela Büchel Sladkovic setzte denn auch die Frage «Wann fängt etwas an?» an den Anfang des Tages. Tanja Krones, leitende Ärztin klinische Ethik des Universitätsspitals Zürich plädierte dafür, in der Frage, wann menschliches Leben anfange, nicht in ein Schwarzweiss-Denken zu verfallen, sondern die Ambivalenzen auszuhalten.

Die Kommunikationsverantwortliche Kathrin Winzeler hat den Eindruck, dass die SKF-Frauen zum Thema Präimplantationsdiagnostik überdurchschnittlich gut informiert seien. Dies wohl deshalb, weil sich der SKF schon länger mit dem Thema beschäftige. So gebe es beispielsweise Frauen, die bei einer ersten Konfrontation mit dem Thema eine klare Meinung hatten und nach einer tieferen Auseinandersetzung mit der Thematik feststellten, dass eine solche ethische Entscheidung nicht leicht zu treffen sei. «Einzelne Frauen etwa sagten, der Blick von Eltern, die ein Kind mit einer schweren Erbkrankheit hätten, habe ihre Perspektive verändert», erzählt Kathrin Winzeler.

Abwägen
Dass die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) im Gegensatz zum SKF die Nein-Parole beschlossen hat, ist laut Kathrin Winzeler darauf zurückzuführen, dass die SBK bei der Abwägung von Grundwerten die Schutzwürdigkeit des Embryos absolut setze. «Der SKF anerkennt diese, wägt sie aber ab gegen das Leid von Eltern, die ein Kind mit einer Erbkrankheit haben», erläutert Winzeler die Parole des SKF.

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