22.09.2014

Wer nicht fragt, der nicht gewinnt

Von Anne Burgmer

Beim ersten Lesen scheint es einfach: «Die Kirchenpflege ist das leitende und vollziehende Organ der Kirchgemeinde und wird von dieser gewählt.» Doch nicht alles was einfach scheint, ist es auch. Kirchgemeinden haben es zunehmend schwer, Interessierte zu finden. Das spiegelt einerseits einen gesamtgesellschaftlichen Trend wider. Jeder Dorfverein und sogar Gemeinderäte haben das Problem. Andererseits schöpfen Kirchenpflegen und Kirchgemeinden oft nicht alle Möglichkeiten bei der Kandidatensuche aus. Dabei gibt es einen einfachen Weg, wie das Beispiel Fischbach-Göslikon zeigt.

«Gegenwärtig erhalte ich viele Anfragen von Kirchgemeinden zu den Gesamterneuerungswahlen. Neben Verfahrensfragen geht es oft auch um die Suche nach neuen Kirchenpflegern», sagt Marcel Notter, Generalsekretär der Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau. Er fügt an: «Viele Kirchgemeinden können ihre Behörden gut besetzen. Bei einigen braucht es etwas mehr, und bei etwa vier Kirchgemeinden gestaltet sich die Suche schwierig». Selbst wenn ein Gesamtrücktritt keine dramatischen Gründe hat: Es reicht, wenn er passiert; wenn eine Kirchgemeinde plötzlich vor der Frage steht, woher sie Kandidaten nehmen soll.

Kreative Suche

So geschehen in der Pfarrei Maria Himmelfahrt, Fischbach-Göslikon. «Ein Kirchenpfleger sagte von Beginn an, er stehe nur für vier Jahre zur Verfügung. Ein anderer wurde in den Gemeinderat gewählt. Eine weitere Person setzte uns frühzeitig von ihrer ‚Züglete‘ in Kenntnis», erklärt Markus Leutenegger, Seelsorger in Niederwil und Fischbach-Göslikon, die drohende Totalvakanz. Nach der Kirchgemeindeversammlung im November 2013 ist klar: Kandidaten müssen her. Die Suche gestaltet sich intensiv: Leute ansprechen, Flugblätter verteilen, eine Abendveranstaltung ausrichten – nichts führt zum Erfolg. Auch der Aufruf nach einem besucherstarken Erstkommuniongottesdienst fruchtet nicht. Irgendwann weist  Markus Leutenegger nach grösseren Gottesdiensten darauf hin, dass die Kirchgemeinde fremdverwaltet werden muss, wenn sich keine Kandidaten finden.

Normaler Betrieb

Fremdverwaltung heisst, es wird ein Sachwalter eingesetzt. Wie in Bellikon. Dort traten Kirchenpflege und Finanzkommission gleichzeitig zurück. Der Kirchenrat bestimmte daraufhin Hansueli Herzog als Sachwalter. Er ist nun dazu verpflichtet, übergangsweise die Geschäfte der Kirchenpflege zu führen. Das heisst: Die Anweisung von Rechnungen, den Vollzug des Budgets, Personalfragen und –entscheide, die Bestätigung von Kirchenaustritten. Hansueli Herzog vertritt die Kirchenpflege im entstehenden Pastoralraum. Er versucht den Normalbetrieb der Kirchgemeinde aufrechtzuerhalten. Nebenbei sucht er eine neue Kirchenpflege. Gemeindeleiter, Pfarreisekretariat, Sakristan, Finanzverwalter und Andere unterstützen ihren Sachwalter. Hansueli Herzog ist erfahren und er ist zuversichtlich: «Bis jetzt ist es immer gelungen, die Gremien neu zu bestellen.»

Im besten Fall braucht es keine Hilfe

Wie in Fischbach-Göslikon. Dort gelang der Durchbruch mit Hilfe «von aussen». Die Kirchenpflegepräsidentin fragte die Landeskirche um Rat. Kurt Adler von Bildung Mobil kam, hörte zu und machte Mut. «Er ermunterte uns, in Gruppen und Vereinen zu schauen und nochmals zu überlegen, wen wir anfragen könnten. Und tatsächlich fielen uns Leute ein, auch Junge, die wir noch nicht angesprochen hatten. So konnten wir pünktlich ausreichend Kandidaten aufstellen – mit einem Altersschnitt von 32.4 Jahren», zeigt sich Markus Leutenegger sehr zufrieden. Dass man Coaching bekommen könne, sei ihm nicht bewusst gewesen. Natürlich ist eine Beratung von aussen nicht immer nötig. Im besten Fall braucht es gar keine Hilfe. Im Normalfall hilft vielleicht ein Blick ins Strategiepapier «Wahlvorbereitung Kirchenpflege» der Landeskirche. Dieses enthält gute Ideen und gibt wertvolle Hinweise. Die Rückmeldungen auf das Papier seien gut, erklärt Marcel Notter. Für Spezialfälle weist das Papier auch auf das Angebot zur Beratung hin. Es können Fachpersonen beigezogen werden; wer fragt, bekommt Hilfe.

Mutiger Ruf

Kurt Adler wünscht sich angesichts solcher Fälle zweierlei: «Es ist wichtig, dass sich Kirchenpflegen bewusst machen, dass eine ‚rollende Planung‘ bei Personalwechseln die Frage nach der Totalvakanz entschärft.» Ist frühzeitig bekannt, dass mehrere Kirchenpfleger aufhören, kann sinnvoll geplant werden: Müssen wirklich alle gleichzeitig zurücktreten, oder ist eine Staffelung möglich? Das zweite: «Die Kirchpflegen sollen rechtzeitig und mutig bei der Landeskirche nach einem Berater fragen. Das ist kein Zeichen von Schwäche – eher von Voraussicht und guter Planung. Es nimmt Zeitdruck und das ist wertvoll», betont Kurt Adler.

Gesamterneuerungswahlen

Im Kanton Aargau werden im Herbst 2014 die Behörden der 96 Kirchgemeinden für die Amtsdauer 2014 bis 2018 gewählt. In der Kirchgemeinde ist die Kirchenpflege das Exekutivorgan. Sie ist das öffentlich-rechtliche Gremium der römisch-katholischen Kirche auf Gemeindeebene. Die demokratisch gewählte Kirchenpflege schafft die äusseren Voraussetzungen zur Entfaltung des kirchlichen Lebens. Mit der Beteiligung an den Wahlen haben die Mitglieder der Kirchgemeinden die Möglichkeit, Einfluss auf verschiedene Bereiche des kirchlichen Lebens vor Ort zu nehmen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle römisch-katholischen Personen im Kanton Aargau, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens über eine Niederlassungs- oder Jahresaufenthaltsbewilligung verfügen.

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