16.11.2015

Wie weiter nach der Familiensynode?

Von Anne Burgmer

Am 25. Oktober 2015 ging in Rom die Bischofssynode zu Ehe und Familie zu Ende. In ersten Medienkommentaren wurde Enttäuschung über die Ergebnisse formuliert, die säkulare Presse verlor praktisch sofort das Interesse.

Trotz der Ernüchterung erkennen Fachpersonen aber auch hoffnungsstiftende Signale im Synodenprozess und im Schlussdokument. Mit dem Abstand von vier Wochen können Interessierte auf die Empfehlungen der Bischofsversammlung und mögliche weitere Entwicklungen schauen.

Ermutigung
Am Dienstag, 24. November 2015, wird Eva-Maria Faber, Inhaberin des Lehrstuhls für Dogmatik und Fundamentaltheologie an der Theologischen Hochschule Chur als ausgewiesene Expertin im Katholischen Pfarreizentrum Lenzburg einen Vortrag zum Thema halten. Jürgen Heinze, Bildung und Propstei, wird den Abend und die anschliessende Diskussion leiten. «Wir erhoffen uns eine vertiefte Einschätzung des Schlussdokuments. Darüber hinaus können ermutigende Perspektiven für die weitere Entwicklung aufgezeigt werden. Das kann eine Ermutigung der Personen sein, die von dem Ergebnis auf den ersten Blick enttäuscht sind», sagt Jürgen Heinze.

Positive Einschätzung
Eva-Maria Faber will zeigen, « wie die Bischofssynode einen sehr intensiven Weg des Sich-Einfühlens in die ganz verschiedenen Lebenssituationen von Menschen in Familie und Partnerschaft gegangen ist. Sie bemüht sich, die Sorgen und Nöte von Menschen in Krankheit und Migration, aber auch beim Zerbrechen von Ehen von innen her wahrzunehmen. Daraus folgt ein anderes Handeln: Weg von Gleichgültigkeit gegenüber Not und weg von Verurteilungen, hin zu Begleitung, Solidarität und Überwindung von Ausschlüssen».

In einem Interview mit kath.ch formulierte Eva-Maria Faber, dass das Schlussdokument von zwei Grundworten geprägt sei: «Unterscheidung und Begleitung. Unterscheidung meint: Es darf keine Pauschalurteile mehr geben über Lebenssituationen, sondern es ist hinzuschauen, was Menschen in diesen Situationen erfahren, und auch, wie sie in diesen Situationen leiden. Damit verbietet sich eine Pauschalaussage etwa zu geschiedenen Wiederverheirateten. Wenn ich die Situation genau anschaue, ist klar, dass Begleitung ansteht und man mit diesen Menschen einen Weg gehen muss, der ihnen auch wirklich hilfreich sein kann.» Dies bedeute auch, dass sich der Schwerpunkt in diesen Fragen auf die pfarreiliche Ebene verschiebe, was auch Auswirkungen auf die Ausbildung der Seelsorgenden haben müsse.

Genaue Informationen finden Sie hier:  Informations-Flyer

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