23.05.2020

Zu Pfingsten gibt es wieder Gottesdienste

Von Andreas C. Müller / kath.ch

  • Nach dem Gespräch von Bundesrat Alain Berset mit dem Rat der Religionen hat der Bundesrat heute bekannt gegeben, dass Gottesdienste ab dem 28. Mai wieder möglich sind.
  • Am 13. Mai hatte sich der Basler Bischof Felix Gmür in seiner Funktion als Präsident der Schweizer Bischofskonferenz in einem offenen Brief an den Bundesrat gewandt. Er bat um die rasche Wiederzulassung von Gottesdiensten. Der Bundesrat hatte dies erst ab dem 8. Juni in Erwägung gezogen.

 

«Dass seit dem 11. Mai vieles möglich und offen ist, Gottesdienste aber verboten sind, ist nicht mehr zu vermitteln. Für Hunderttausende sind wöchentliche Gottesdienste ein existentielles Verlangen. Sie brauchen eine Perspektive», hiess es in einem offenen Brief von Felix Gmür, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz. Der Basler Bischof forderte, dass ab Christi Himmelfahrt (21. Mai), spätestens an Pfingsten (31. Mai) öffentliche Gottesdienste und überhaupt religiöse Veranstaltungen wieder möglich sind. Die entsprechenden Schutzkonzepte taugten für Grossanlässe und lägen vor.

Bundesrat unterstützte Wunsch nach rascher Öffnung

Bundesrat Alain Berset lud daraufhin den Rat der Religionen, also Vertreterinnen und Vertreter der christlichen Landeskirchen, aber auch des Islams und des Judentums, am vergangenen Dienstag zu einem Gespräch. An seiner anschliessenden Sitzung am Folgetag entschied der Bundesrat, Gottesdienste und religiöse Feiern per 28. Mai wieder zuzulassen.

Auch der Bundesrat habe sich eine möglichst schnelle Öffnung gewünscht, natürlich unter Einhaltung der Schutzkonzepte, erklärte dieser am Mittwoch. Deren Umsetzung sei aber oft schwieriger als deren Verfassung auf Papier, so Bundesrat Alain Berset. Die Religionsgemeinschaften hätten eine Woche Zeit, um die Konzepte an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse und an die verschiedenen Arten zu beten anzupassen.

Bischofskonferenz überarbeitet Schutzkonzept

«Die Bischofskonferenz hat ihr Rahmen-Schutzkonzept bereits am 27. April 2020 vorgelegt und wird dieses nun gestützt auf die heutige Änderung der COVID-19-Verordnung 2 innert der vorgegebenen Frist entsprechend ergänzen», teilte Encarnación Berger-Lobato von der Schweizerischen Bischofskonferenz mit.

«Die Kirchen im öffentlichen Leben der Schweiz haben als öffentlich-rechtliche Körperschaften einen anderen Stellenwert als Baumärkte und Restaurants. Dafür haben wir versucht zu sensibilisieren, dass Religiosität nicht nur individuell ausgelebt werden kann, sondern das gemeinsame Feiern, Beten und Singen braucht», sagte der christkatholische Bischof Harald Rein, der dem Schweizerischen Rat der Religionen vorsteht. Es sei der einstimmige Beschluss aller Religionen gewesen, mit dem jüdischen Wochenfest Schawuoth nächste Woche Donnerstag zu beginnen.

Auch die Freikirchen freuen sich

Das vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgegebene Rahmenschutzkonzept enthalte zwar gewisse Knacknüsse, heisst es in einer Mitteilung des Dachverbands der Freikirchen, doch die Freude überwiege, dass die Zusammenkünfte nach über zehn Wochen wieder stattfinden können.

Dankbar sind die Freikirchen auch, dass sie als Dachverband erstmals zusammen mit dem Rat der Religionen direkt die Anliegen mit Bundesrat Alain Berset besprechen konnten. «Das schätzen wir ausserordentlich, weil wir doch eine grosse Anzahl von Gottesdienstbesuchern vertreten», wird Peter Schneeberger, Präsident des Dachverbandes Freikirchen.ch, in der Mitteilung zitiert.

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