08.12.2019

Begleiteter Suizid: Bischöfe mit Instruktionen für Seelsorge

Von Andreas C. Müller

Rund 1000 Menschen scheiden in der Schweiz pro Jahr begleitet durch eine Sterbehilfeorganisation aus dem Leben. Einige wünschen dabei seelsorgerliche Begleitung. Die Schweizer Bischöfe haben dazu nun in einem Papier auf Französisch klare Handlungsempfehlungen für die Seelsorge formuliert. So sei es die Aufgabe der Seelsorge, alle Menschen, die einen Suizidwunsch äussern und sich an die Kirche wenden, zu begleiten. Das heisse aber nicht, dass dieser Wunsch einfach so hinzunehmen sei. Die Seelsorgenden werden angehalten, vor dem Moment der Einnahme des tödliche Produkts den Raum «physisch» zu verlassen. Das französischsprachige Originaldokument hält jedoch fest: «Wenn Seelsorgende zum Sterbenden berufen werden, nachdem dieser das tödliche Produkt eingenommen hat, ist es nicht unmöglich, dass er ihn in seinen letzten Momenten des Bewusstseins begleitet.» Die Sakramente, also die Krankensalbung oder die Eucharistie, seien jedoch Zeichen für einen lebensbejahenden Gott und könnten nicht ohne weiteres gespendet werden. Im Papier der Bischöfe wird deutlich gemacht, dass der Seelsorgende in einem solchen Fall den Sterbewilligen auf diesen Widerspruch hinweisen und versuchen muss, eine Einsicht oder Haltungsänderung zu erreichen. Wo diese nicht erfolge, könne der Priester das Spenden der Sakramente verweigern.