13.12.2017

Bundesgericht stützt Kirchengeläut

Von Andreas C. Müller

Die viertelstündlichen Glockenschläge der evangelisch-reformierten Kirche in Wädenswil (ZH) müssen während der Nacht nicht eingestellt werden, urteilt das Bundesgericht in seinem heutigen Urteil. Es heisst damit die Beschwerden der Stadt Wädenswil und der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich gut. Dieses hatte 2015 auf den Rekurs eines Ehepaars hin die Einstellung der Viertelstundenschläge zwischen 22 und 7 Uhr unter Beibehaltung der Stundenschläge verfügt. Das heutige Urteil des Bundesgerichts hat Präzedenzcharakter. Ein Entscheid zugunsten des Verwaltungsgericht, so hatte die Aargauer Zeitung gestern, hätte wohl weitreichende Folgen für die Handhabe des Kirchengeläuts in der Schweiz gehabt.