19.03.2024

Fall Adam Serafin: Vatikan stützt Entscheid von Bischof Felix Gmür

Von Marie-Christine Andres Schürch

Im Streit um den umstrittenen Pater Adam Serafin in der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi erhält der Bischof von Basel vom Vatikan recht. Dass Bischof Felix Gmür dem Salvatorianer-Pater die Missio entzogen hatte, war demnach rechtens. Der Salvatorianer sorgte während längerer Zeit für Zwietracht. Er trug seit dem 1. August 2017 die Pfarrverantwortung in den drei Aargauer Pfarreien Birmenstorf, Gebenstorf, Turgi, also dem Pastoralraum Wasserschloss.

Die Anstellung des Salvatorianers Adam Serafin war mit der Stelle des damaligen Gemeindeleiters Peter Daniels verknüpft. Sollte dieser gehen, würde auch dem Priester gekündigt. Dies wurde später als Knebelvertrag kritisiert. Als Daniels kündigte, bestand Pater Adam Serafin darauf, seine Stelle zu behalten – mit Unterstützung des Kirchenpflegepräsidenten Daniel Ric.

Die Aargauer Landeskirche kündigte dem Ordensmann per Oktober 2020 die Stelle im Wasserschloss, und Bischof Felix Gmür entzog ihm etwa zeitgleich die Missio. Die Kündigung zog Serafin an die staatlichen Gerichte, bis ans Bundesgericht. Wegen der nicht erhaltenen Missio wandte er sich an die Behörden im Vatikan. Die Kleruskongregation hatte im Mai 2021 dem Bischof per Dekret mitgeteilt, dass die Amtsenthebung von Pater Adam Serafin als «Mitarbeitender Priester mit Pfarrverantwortung» und der Widerruf seiner «missio canonica» in den Pfarreien Gebenstorf, Türgi und Birmenstorf «nicht rechtmässig» gewesen sei. Es hätte dafür die Zustimmung des Ordensoberen gebraucht, hiess es in der Begründung. Bischof Felix Gmür legte am 28. Juni 2021 Berufung gegen diesen Entscheid der Kleruskongregation ein. Das Oberste Gericht der Apostolischen Signatur in Rom fällte in dieser Sache am 7. Juli 2023 den Entscheid von Bischof Felix Gmür, Pater Adam Serafin die Missio zu entziehen, rechtmässig gewesen sei. Damit ist der Fall kirchenrechtlich abgeschlossen.