02.12.2020

Fragilität muss neu definiert werden

Von Christian Breitschmid

Die Kommission für Bioethik der Schweizerischen Bischofskonferenz (KBSBK) fordert in ihrer jüngsten Stellungnahme von der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) eine Präzisierung bei der Definition von Fragilität. Sie nimmt dabei Bezug auf ein Dokument der SAMW, welches die medizinisch-ethischen Richtlinien für den Fall einer Ressourcenknappheit in der intensivierten Betreuung im Rahmen der Corona-Pandemie beschreibt. Die Mitglieder der KBSBK stossen sich daran, dass die Definition der Fragilität allein auf der Mobilität des Patienten, seinem Unterstützungsbedarf und/oder seinem Demenzgrad beruht. Diese Skala schliesse Menschen mit vorbestehenden Behinderungen weitehend von intensivmedizinischen Behandlungen aus. Die KBSBK fordert eine Definition, die den allgemeinen Gesundheitszustand des Patienten betrachtet, unter Berücksichtigung seiner Fähigkeit, eine intensivmedizinische Behandlung zu tolerieren, ohne ältere Menschen oder Menschen mit Demenz oder Behinderung per se zu diskriminieren.