19.12.2023

Katholische Kirche erlaubt Segnung für homosexuelle Paare

Von Eva Meienberg

Priester dürfen künftig auch homosexuelle und unverheiratete Paare segnen. Der Vatikan habe das Verständnis von dem, was ein Segen ist, im Lichte der seelsorgerischen Ideale von Papst Franziskus «erweitert und angereichert», schrieb Glaubenspräfekt Victor Fernandez.

Homosexuelle Paare können ab sofort auch in der katholischen Kirche gesegnet werden. Die vatikanische Glaubensbehörde veröffentlichte am Montag eine Grundsatzerklärung, wonach katholische Geistliche unverheiratete und homosexuelle Paare segnen dürfen.

Segen nicht im Rahmen eines Gottesdiensts

In dem Text mit dem Titel «Fiducia supplicans» (deutsch: Das flehende Vertrauen) wird betont, dass dabei eine Verwechslung mit einer Eheschliessung ausgeschlossen werden muss. Auch darf ein Geistlicher den Segen nicht im Rahmen eines Gottesdienstes erteilen.

Die Erklärung der Glaubensbehörde wurde am Montag im Vatikan in mehreren Sprachen veröffentlicht. Sie trägt die Unterschrift des Präfekten des Glaubensdikasteriums, Kardinal Victor Fernandez, und wurde von Papst Franziskus ausdrücklich genehmigt.

Seelsorgerische Ideale «erweitert und angereichert»

In dem Text der Glaubensbehörde betont Fernandez, dass die Kirche ihr Verständnis von dem, was ein Segen ist, im Licht der seelsorgerischen Ideale von Papst Franziskus «erweitert und angereichert» habe.

Mit diesem weiterentwickelten Verständnis des Segens sei es möglich, «Paare in regelwidrigen Situationen und Paare desselben Geschlechts zu segnen, ohne damit ihren Status offiziell zu bestätigen oder die seit jeher gültige Lehre der Kirche über die Ehe in irgendeiner Weise zu ändern».

Intime Handlungen «in sich nicht in Ordnung»

Noch im Februar 2021 hatte die vatikanische Glaubensbehörde mitgeteilt, Segnungen homosexueller Paare seien in der katholischen Kirche nicht möglich. Laut geltender katholischer Lehre ist es zwar keine Sünde, homosexuell zu empfinden. Gleichgeschlechtliche intime Handlungen seien aber «in sich nicht in Ordnung». Das Ausleben der Sexualität sei der Ehe vorbehalten, die nur von einem Mann und einer Frau geschlossen werden könne. (cic)