10.07.2019

Kein Gefängnisstrafe für Freitodbegleitung

Von Anne Burgmer

Das Thema Freitodbegleitung ist umstritten. Im Fall der Freitodbegleiterin und Ärztin Erika Preisig von der Sterbehilfeorganisation Life Circle hat das Baselbieter Strafgericht die Ärztin vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Die Organisation EXIT begrüsst gemäss einer Medienmitteilung, die das Medienportal kath.ch veröffentlichte, das Urteil. Das Strafgericht des Kantons Baselland war der Anklage der Staatsanwältin im Prozess gegen Erika Preisig in den Hauptanklagepunkten nicht gefolgt. Diese hatte der Ärztin von der Sterbehilfeorganisation Life Circle vorgeworfen, im Jahr 2016 eine nicht urteilsfähige 66- jährige Frau in den Tod begleitet zu haben und deshalb unter anderem eine unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert.