11.07.2018

Lohn für pflegende Eltern und Angehörige

Von Andreas C. Müller

Wer Verwandte und nahestehende Personen pflegt, soll finanziell entschädigt werden. Diesen Vorschlag hat der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt. Der Schweizerische Katholische Frauenbund (SKF) und der Verband «Evangelische Frauen Schweiz» (EFS) begrüssen die Vorschläge des Bundes, wünschen aber auch weitergehende Massnahmen. Der Bundesrat schlägt zunächst eine gesetzliche Verpflichtung zur Lohnfortzahlung bei kurzen Abwesenheiten vor, wenn jemand verwandte oder nahestehende Personen pflegen muss. Die zweite Massnahme sieht eine Entschädigung für Eltern vor, die ein Kind betreuen, das wegen einer Krankheit oder eines Unfalls gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist. Verbessert werden sollen zudem auch die Betreuungsgutschriften für die AHV. Für den Schweizerischen Katholischen Frauenbund gehen die Vorschläge des Bundesrates in die richtige Richtung. Sorge- und Erwerbsarbeit müssten jedoch konsequenter in Verbindung gebracht werden, erklärte der SKF auf Anfrage.