12.01.2018

Mehr Abtreibungen wegen neuer Gentests?

Von Andreas C. Müller

Mit einem Bluttest lässt sich das Geschlecht eines Embryos bereits in der siebten Woche feststellen. Damit wären Abtreibungen aufgrund des Geschlechts legal möglich, wie die Sendung «10 vor 10» des Schweizer Fernsehens aufdeckte. Weil eine Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche erlaubt ist, blieben den Eltern damit mehrere Wochen, auch aufgrund des Geschlechts zu entscheiden, ob sie ihr Kind wollen oder nicht. Der Bundesrat will nun generell verbieten, dass das Geschlecht vor der 12. Schwangerschaftswoche mitgeteilt werden darf, um Abtreibungen aufgrund des Geschlechts zu vermeiden.