27.11.2017

Neue Pensionskasse fürs Kirchenpersonal im Aargau und den beiden Basel

Von Andreas C. Müller

  • Am 1. Januar 2018 nimmt die Mauritius Pensionskasse ihre Tätigkeit auf. Sie ist die Nachfolgerin der Basler St. Heinrich-Stiftung und der Pensionskasse der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau.
  • Die neue Pensionskasse will weiter wachsen. Aktuell umfasst Mauritius etwa 1 800 Versicherte und verwaltet ein Vermögen von rund 330 Millionen Franken.
  • Die Anlagepartner werden neu nominell auf ethische Anlageprinzipien festgelegt.

 

Das aktuelle Tiefzinsniveau, aber auch die zunehmende Überalterung der Schweizer Bevölkerung bringen kleine Pensionskassen in Schwierigkeiten. Das haben auch die Pensionskasse der Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau sowie die Basler St. Heinrich-Stiftung erkannt, die ab 1. Januar 2018 unter dem Namen Mauritius Pensionskasse weitermachen.

Das Marktumfeld verschlingt die Kleinen

«Pro Jahr verschwinden etwa 100 Pensionskassen in der Schweiz durch Zusammenlegungen», weiss Gerhard Ruff, Vizepräsident der Mauritius-Pensionskasse. Kleine Anlagevolumen bekämen überdies nur beschränkt Zugang zu guten Anlagegefässen. «Mit Zinsen lässt sich nichts mehr verdienen, nur noch mit Grösse und Verschlankung von Verwaltungskosten.»

Man habe aus einer Position der Stärke heraus gehandelt, so Gerhard Ruff. «Es heiraten zwei gesunde Kassen auf Augenhöhe». Das Resultat: Eine Vorsorge-Einrichtung für gesamthaft rund 1 800 Mitglieder und einem verwalteten Vermögen von rund 330 Millionen Franken. Neben den Römisch-Katholischen Landeskirchen in Basel, Baselland und im Aargau sind der Stiftung die katholischen Kirchgemeinden der drei Kantone sowie 16 soziale Einrichtungen angeschlossen.

Mauritius will weiter wachsen

Und Mauritius will weiter wachsen, wie es in einer Medienmitteilung heisst: «Die Pensionskasse ist offen für weitere Anschlüsse aus dem Bistum Basel.» Man sei «ökumenisch angelegt» und stehe «Organisationen offen, deren Geschäftszweck einer christlichen Lebensführung nicht widerspricht.» Mit der Akquisition weiterer Arbeitgeber wolle man aber erst beginnen, wenn die neue Pensionskasse auf Anfang Jahr ihre Arbeit aufgenommen habe, erklärt Gerhard Ruff.

Zu einem Zusammengehen mit der Reformierten Kirche im Aargau wird es dennoch eher nicht kommen, ergaben Recherchen von Horizonte. Als ebenfalls kleine Pensionskasse habe man zwar bereits Anschlüsse an andere Vorsorgeeinrichtungen erwogen, einem Zusammengehen mit der Pensionskasse Mauritius dürfte jedoch das unterschiedliche Leistungsniveau der Vorsorgeeinrichtungen im Wege stehen, schätzt Christian Boss, Geschäftsführer der Pensionskasse der Reformierten Landeskirche Aargau.

Ein Geschenk an die Aargauer Versicherten…

Die Mauritius Pensionskasse startet zu Beginn des Jahres 2018 mit einem Deckungsgrad von 108 Prozent. Dieser Deckungsgrad liegt unter jenem der Pensionskasse der Römisch-Katholischen Landeskirche (Ende 2017 ca. 116 Prozent). Die Differenz – laut Gerhard Ruff rund 12,8 Millionen Franken – soll in den kommenden acht Jahren den Aargauer Versicherten im Zuge einer höheren Verzinsung zu Gute kommen.

Als Mitglieder der neuen Pensionskasse zahlen jedoch die Aargauer Versicherten und Arbeitgeber künftig mehr für ihre Renten. Gerhard Ruff spricht in diesem Zusammenhang von «bescheidenen Beiträgen» und präzisiert: «Für alle angeschlossenen Arbeitgeber im Kanton Aargau sind das etwa 300 000 Franken Mehrkosten jährlich.» Eine mittelgrosse Kirchgemeinde habe so etwa 3 000 Franken mehr pro Jahr aufzuwenden.

…und teurere Sparbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Teurer wird es besonders bei den 35 – 39-Jährigen sowie bei den 45 – 49-Jährigen. Für erstere zahlt der Arbeitgeber künftig 3,2 Prozent höhere Arbeitgeberbeiträge (10,8 anstatt 7,6 Prozent), bei letzteren sind es 3 Prozent (12,6 anstatt 9,6 Prozent). «Beträgt der versicherte Lohn zum Beispiel 100 000 Franken, ergibt dies 3 000 Franken Mehrkosten bei den Sparbeiträgen bei 600 Franken Einsparungen bei den Risikobeiträgen – also netto 2 400 Franken Mehrkosten pro Person im Alter zwischen 45 und 49 Jahren», so Gerhard Ruff. Ein Blick ins Lohnreglement der Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau zeigt: Das Beispiel gilt für Seelsorgepersonen mit Leitungsaufgaben, teils aber auch für Pastoralassistenten, Vikare und Kapläne (bei Pensum 100 Prozent).

Bei den Arbeitnehmern wird sich Mauritius ab kommendem Jahr ebenfalls auf dem Lohnzettel bemerkbar machen. Am meisten trifft es die 45-49-Jährigen, die künftig 2 Prozent mehr an Sparbeiträgen entrichten müssen (8,4 anstatt 6,4 Prozent). Kompensiert werden die höheren Sparbeiträge bei den Risikobeiträgen. Diese werden ab kommendem Jahr für Arbeitgeber um 0,6 Prozentpunkte sinken (von 2,4 auf 1,8 Prozent), für Arbeitnehmer um 0,4 Prozentpunkte (von 1,6 auf 1,2 Prozent).

Noch kein Statement von den Kirchgemeinden

Die Anhebungen «wären angesichts der demografischen Entwicklung des Versichertenbestandes unvermeidlich gewesen und tragen dem neuen Lohnreglement der Landeskirche Rechnung», heisst es in einem Informationsschreiben an die Versicherten. «Im Vergleich mit anderen Wirtschaftszweigen verläuft die Lohnentwicklung nun vor allem zwischen dem 35. bis zum 50. Altersjahr», erklärt Astrid Seglias, Geschäftsführerin bei Mauritius. «Die Erhöhung der Beiträge erfolgt mit 35 und 45 Jahren. Danach bleiben die Beiträge für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis zur Pensionierung gleich und werden nicht mehr erhöht. Bisher erfolgte die Erhöhung der Beiträge mit 40 und 50 Jahren.».

Die höheren Sparbeiträge hatten sich bereits vor anderthalb Jahren abgezeichnet, als das Pensionskassenfusionsprojekt der Öffentlichkeit erstmals vorgestellt worden war (Horizonte berichtete). Philipp Sutter von der BERAG AG, der Geschäftsstelle der St. Heinrich-Stiftung und künftig auch der Mauritius Pensionskasse, erklärte damals gegenüber Horizonte: Wenn die Renten auf dem aktuellen Niveau gesichert werden sollen, dann gehe das letztlich nur mit höheren Sparbeiträgen. Regula Baur, damals noch Geschäftsführerin der Pensionskasse der Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau zeigte sich skeptisch: «Angesichts drohender Steuerausfälle, bedingt durch den Mitgliederschwund in der Römisch-Katholischen Kirche, dürfte sich die Finanzierung ohnehin schwieriger gestalten.» Inwieweit die Kirchgemeinden als Arbeitgeber den neue Vorsorgeplan mit den beschriebenen Mehrkosten als tragbar erachten, steht noch aus. Man habe die verschickten Unterlagen noch nicht genau studiert, hiess es bei verschiedenen Anfragen gegenüber Horizonte.

Teilzeitarbeitende und Kapitalbezüger profitieren

Wer profitiert nun von der neuen Kasse? Zunächst einmal jene, die bei einem Stellenwechsel vom Aargau in die Region Basel wechseln und umgekehrt. Der Pensionskassenwechsel fällt künftig weg. Weiter Teilzeitarbeitende mit Kleinpensen. «Bis anhin wurden Personen mit einem Jahreseinkommen unter 21 150 Franken nicht in der Pensionskasse versichert», erklärt Astrid Seglias. Neu berücksichtigt die Eintrittsschwelle den Beschäftigungsgrad.

Ebenfalls profitieren dürften jene, die bei Altersrücktritt ihr Guthaben als Kapital beziehen möchten. Neu kann nicht mehr nur die Hälfte, sondern das gesamte Guthaben bezogen werden. Eine interessante Option in Anbetracht der Tatsache, dass mit den neuen Sparbeiträgen prozentual ein höheres Altersguthaben angespart werden kann (750 gegenüber vormals 640 Prozent).

Höhere Renten dürften allerdings nicht resultieren: «Der Umwandlungssatz (Anmerkung der Redaktion: Aktuell liegt er bei der Pensionskasse Mauritius bei 6 Prozent) dürfte weiter sinken, was letztlich zu tieferen Renten führt», glaubt Franz-Beat Schwere, Mitglied der Kirchenpflege Wettingen mit Ressort Finanzen.

Sonderlösung für die Basler Versicherten

Eine spezielle Lösung bietet die neue Pensionskasse den Versicherten der Basler St. Heinrich-Stiftung. Für diese hätte die Übernahme des Mauritius Vorsorge-Plans tiefere Sparbeiträge und demzufolge auch ein tieferes Endaltersguthaben bedeutet (750 anstelle von 915 Prozent).

Im Informationsschreiben an die Versicherten heisst es darum: «Für alle per 31.12.2017 aktiv Versicherten gilt weiterhin der Vorsorgeplan der St. Heinrich-Stiftung. Für neueintretende Versicherte ab dem 1.1.2018 wird ein neuer Vorsorgeplan zur Anwendung kommen.»

Anlagepartner auf ethische Prinzipien verpflichtet

Während den Arbeitgebern zumindest das Vorsorge-Reglement der Mauritius Pensionskasse schon vorliegt, müssen sich die Versicherten noch gedulden. Ab Ende Dezember sollen alle weiterführenden Informationen auf www.mauritius-pensionskasse.ch zur Verfügung stehen, heisst es im Informationsbrief an die Versicherten und die angeschlossenen Arbeitgeber. Neu werde man die Anlagepartner nominell auf ethische Anlageprinzipien festlegen, erklärt Gerhard Ruff. Dies auf Grundlage einer Mitgliedschaft im Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK – ASIR). «Schon im Jahresbericht 2015 haben wir eigens auf die ethischen Prinzipien unserer Anlagen hingewiesen. Neu ist die explizite und über einen externen Partner gewährleistete Verankerung», erklärt Gerhard Ruff.

Im ersten Geschäftsjahr muss der Stiftungsrat der Mauritius Pensionskasse neu gewählt und voraussichtlich verkleinert werden. «Um die Akzeptanz für die neue Vorsorgeeinrichtung zu sichern, sind zu Beginn all jene Landeskirchen doppelt im Stiftungsrat vertreten, welche den Übergang massgeblich mitgestaltet haben», erklärt Gerhard Ruff.

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