19.12.2021

Auch Ungeimpfte dürfen Gottesdienste feiern

Von Regula Vogt-Kohler/Kirche heute

Ab morgen, 20. Dezember, gilt für Anlässe in Innenräumen 2G plus Maskenpflicht. Wie erwartet, hat der Bundesrat am 17. Dezember die Coronaschutzmassnahmen verschärft. Wo ein Zertifikat Pflicht ist, haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Dies gilt auch für Gottesdienste mit mehr als 50 Personen. Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau, die Belastung in den Spitälern ist hoch, und die Auswirkungen der neuen Virusvariante Omikron sind noch ungewiss. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat erneut die Schrauben angezogen. Darum erhält für alle Veranstaltungen im Innern sowie zu den Innenräumen von Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben nur noch Zutritt, wer sich mit einem Zertifikat als geimpft oder genesen (2G) ausweisen kann.

Ungeimpfte, denen via Tests im Rahmen von 3G die gleichen Türen offen standen wie den Geimpften und Genesenen, sind nun in einem grossen Bereich vom sozialen Leben ausgeschlossen. Dazu gehören auch die zertifikatspflichtigen Gottesdienste. Religiöse Anlässe in Innenräumen mit mehr als 50 Personen sind ab 20. Dezember und damit natürlich auch über die Weihnachtstage nur noch geimpften und genesenen Personen zugänglich.

Ganz auf Gottesdienste verzichten müssen Ungeimpfte allerdings nicht. Die besonderen Regeln im religiösen Bereich bleiben bestehen. Für religiöse Anlässe mit maximal 50 Personen braucht es weiterhin kein Zertifikat. Wesentlich weniger streng sind die Regeln für Anlässe im Freien. Erst bei mehr als 300 Personen ist ein Zertifikat erforderlich, es gilt aber weiterhin die 3G-Regel.