30.06.2018

RKZ gibt Kirchenasylempfehlung

Von Andreas C. Müller

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) hat an ihrer Plenarversammlung vom 23. Juni Empfehlungen zum Kirchenasyl verabschiedet. Diese sollen den Exekutiven der Kantonalkirchen als Orientierung dienen, was zu bedenken ist, falls eine Kirchgemeinde Personen mit einem negativen Asylentscheid Kirchenasyl gewähren möchte. Anlass für das Papier seien konkrete Fälle von Kirchenasyl wie etwa jener in der reformierten Matthäuskirche in Basel, schreibt die RKZ. Das Papier hält fest, dass «die Gewährung von Kirchenasyl in gewissen Fällen berechtigt sein kann.»