22.03.2017

Tanzverbot soll aufgeweicht werden

Von Andreas C. Müller

Neu sollen die Gemeinden darüber entscheiden, ob Restaurants und Bars im Aargau an hohen Feiertagen (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Bettag, Weihnachten) um kurz nach Mitternacht schliessen müssen. Obschon im Februar 2016 das Aargauer Stimmvolk eine Lockerung des sogenannten Tanzverbots an der Urne verworfen hatte (Horizonte berichtete), hat der Grosse Rat in einer ersten Lesung nun eine Gesetzesänderung gutgeheissen. Es ist aber denkbar, dass sich im Grossen Rat doch noch Opposition gegen das Vorgehen bildet. Christliche Poliker aus den Lagern von CVP und EVP sprachen sich gegen die Volage aus, Gegenstimmen gab es darüber hinaus aus fast allen Fraktionen. Eingebracht hatte den Vorstoss Serge Demuth (SVP).