02.09.2020

Wasserschloss-Streit
Rechtsgutachten stützt Pater

Von Andreas C. Müller

  • Die Vereinbarung, wonach der umstrittene Salvatorianerpater Adam Serafin nach Demission des Gemeindeleiters Peter Daniels ebenfalls seine Stelle verlieren soll, sei nicht bindend, heisst es in einem rechtlichen Gutachten. In Auftrag gegeben hat es Daniel Ric, Kirchenpflegepräsident von Gebenstorf-Turgi.
  • Das Bistum will vorab keine Stellung zum vorliegenden Gutachten nehmen. Seitens der Römisch-Katholischen Landeskirche folgt das vorliegende Gutachten einer «einseitigen und unvollständigen Instruktion».

Nachdem unlängst der Präsident des Kirchenrates der Römisch-Katholischen Landeskriche im Aargau, Luc Humbel, den Kirchenpflegepräsidenten von Gebenstorf-Turgi, Daniel Ric, öffentlich zum Rücktritt aufgefordert hatte, legt dieser nun im Streit um die Weiterführung der Anstellung des Salvatorianerpaters Adam Serafin ein Rechtsgutachten vor. Darin erklärt der bekannte alt-Bundesrichter Peter Karlen: Die zwischen dem Bistum, den Kirchengemeinden und Pater Adam getroffene vertragliche Vereinbarung, wonach der Salvatorianerpater seine Stelle bei Demission des Gemeindeleiters aufzugeben hat, «widerspricht dem staatlichen Recht und begründet weder für Pater Adam Serafin noch für die Kirchgemeinden eine Kündigungspflicht».

Kein Kommentar aus Solothurn zum Rechtsgutachten

Mehr noch: Der alt-Bundesrichter meint: «Es fragt sich, ob die getroffene Vereinbarung nicht in unzulässiger Weise den Kündigungsschutz oder sonstige Normen des staatlichen Rechts verletzt». 
Mit dieser Aussage stützt sich Peter Karlen auf den Umstand, dass für die Anstellungen von Priestern und Gemeindeleitern das öffentliche Arbeitsrecht gilt. Diesem folgend, dürfen Kündigungen lediglich aus strukturellen Gründen (beispielsweise Zusammenlegung einer Pfarrei) oder aufgrund mangelnder Eignung oder bei Mängeln in der Leistung oder im Verhalten erfolgen. In einem Rechtsstreit müsste das Bistum nun darlegen können, dass Pater Adam für die Ausübung seiner Aufgaben lediglich in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeleiter ausreichend geeignet war.

In Solothurn war zum eingegangenen Rechtsgutachten keine Antwort zu erhalten. Von Seiten des Bistumssprecher Hansruedi Huber hiess es lediglich: «Wir werden die Situation analysieren und informieren, sobald wir Entscheidungen gefällt haben». Einzig bestätigt wurde, dass sich am 1. September der umstrittene Salvatorianerpater Adam Serafin mit Bischof Felix Gmür auf dessen Einladung hin zu einem Gespräch getroffen habe. Zu allfälligen Ergebnissen aus dem Gespräch wurden keine Angaben gemacht.

Daniel Ric: «Bischof hat versucht, Kirchenrecht zu umgehen»

Für den Kirchenpflegepräsidenten Daniel Ric ist derweilen klar: «Das Gutachten zeigt, dass die Vereinbarung ungültig ist». Der Bischof habe gezielt versucht, das Kirchenrecht zu umgehen, damit ihm Befugnisse zuteil werden, die er sonst nicht hätte – und die ihm kirchenrechtlich nicht zustünden.

«Zudem hat Luc Humbel als Jurist und Kirchenratspräsident beide Kirchenpflegen nicht darüber informiert, dass dieser Vertrag massive rechtliche Mängel aufweist, die ihn ungültig machen». Zur Frage der Eignung von Pater Adam erklärt Daniel Ric: «Pater Adam hat sich weder kirchenrechtlich noch strafrechtlich irgendetwas zu Schulden kommen lassen. Er stellt den Glauben und das Evangelium ins Zentrum seines Wirkens. Meines Erachtens sollte schnellstmöglich eine Pfarrwahl stattfinden, damit die Menschen im Seelsorgeverband Pater Adam zum Pfarrer und Pastoralraumleiter wählen können».

Luc Humbel: «Sorge mich um die Pfarrei-Angehörigen»

Für Luc Humbel, Präsident des Kirchenrates der Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau, stellt sich die Situation etwas anders dar: «Es liegt ein Bericht eines auch von mir geschätzten Juristen vor, welcher auf Grund einer einseitigen und unvollständigen Instruktion seine Meinung kund tut. Sie deckt sich nicht mit meiner», so das Fazit von Luc Humbel, selbst Jurist. Das Schreiben von Peter Karlen bringe keine wesentlichen neuen Erkenntnisse. «Dass man zu einzelnen der aufgeworfenen Rechtsfragen unterschiedliche Haltungen haben kann, erstaunt nicht. Zum Staunen bringt mich einzig, dass eine Kirchenpflege gegen den Willen des Bistums eine Anstellung eines Seelsorgers durchdrückt, später aber die damit verbundenen Auflagen nicht einhalten will», enerviert sich Luc Humbel und sorgt sich um die Pfarrei-Angehörigen vor Ort, «welche sich durch das Handeln der Kirchenpflege und von Pater Adam vor den Kopf gestossen fühlen oder sich bereits abwenden.»

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