19.01.2015

Zum Caritas-Sonntag vom 25. Januar 2015

Von Marie-Christine Andres Schürch

«Jetzt ist die Zeit, jetzt ist die Stunde, heute wird getan oder auch vertan», so beginnt ein Lied. Darin klingt an, dass uns jeder Tag vor neue Herausforderungen stellt – auch in Begegnungen mit anderen Menschen. Wir müssen uns immer wieder neu entscheiden, was es heisst richtig zu handeln, wenn wir es mit Menschen zu tun haben. 

«Gemeinsam Begegnungen gestalten» lautet das Motto des Caritas-Sonntags vom 25. Januar 2015. Das Hilfswerk rückt den Zusammenhang von Migration und Armut in den Mittelpunkt und ruft dazu auf, soziale Rechte unabhängig von der Herkunft zu stärken. Begegnungen mit benachteiligten Menschen bewusst zu gestalten und ihnen ein Mitmachen zu ermöglichen, kann ein Zeichen der Zeit sein.

Armut halbieren
Im Jahr 2010 hat sich Caritas Schweiz mit der Erklärung «Armut halbieren» das Ziel gesetzt, bis 2020 die Zahl der armutsbetroffenen Menschen in der Schweiz zu halbieren. Innerhalb dieser Dekade rückt Caritas jedes Jahr einen anderen Teilaspekt des Themas «Armut» ins Bewusstsein der Bevölkerung. Der diesjährige Schwerpunkt «Migration» bestimmt auch den kommenden Caritas-Sonntag, der jeweils am 4. Sonntag im Jahr von den regionalen Caritas-Organisationen der Deutschschweiz organisiert wird. Für die Pfarreien ist der Sonntag der Caritas Anlass, sich gemeinsam mit dem Hilfswerk zu engagieren – gegen Armut, für Integration und Chancengleichheit.

Jeder fünfte ist Migrant
Die Schweiz ist ein Einwanderungsland. Wie Zahlen des Bundesamtes für Migration belegen, stammt jeder fünfte Einwohner aus dem Ausland. Migrantinnen und Migranten leisten fast ein Drittel des gesamten Arbeitsvolumens in der Schweiz. Ein bedeutender Teil der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung gehört der zweiten, ja sogar der dritten Generation an. Rund ein Viertel von ihnen ist hier geboren und mehr als die Hälfte wohnt seit zehn Jahren oder länger in der Schweiz. Fast die Hälfte der Ehen in der Schweiz wird zwischen Partnerinnen und Partnern unterschiedlicher Nationalität geschlossen.

Eine gefährdete Gruppe
Rund 13 Prozent der Menschen in unserem Land leben an der Armutsgrenze. Nach Zahlen des Bundesamts für Statistik sind Personen mit Migrationshintergrund signifikant stärker armutsgefährdet als Schweizerinnen und Schweizer. Der Caritas-Mitarbeiter und Leiter der Fachstelle Diakonie der Aargauer Landeskirche, Markus Schmid, bestätigt den Zusammenhang von Migration und Armut: «Migranten sind eine armutsgefährdete Gruppe». Menschen, die in die Schweiz einwanderten, vereinten oft mehrere armutsfördernde Risikofaktoren auf sich, erklärt er. Mangelhafte Sprachkenntnisse machen die Arbeitssuche schwierig, Grossfamilien haben Mühe, eine bezahlbare Wohnung zu finden.

Dauerthema Migrationspolitik
Die Schweiz beschäftigt sich intensiv mit ihrer Migrationspolitik, wobei sich die Debatten derzeit hauptsächlich um die Personenfreizügigkeit drehen. Anhand von drei Abstimmungen, der Masseneinwanderungsinitiative, der Ecopop-Initiative und der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien wird heftig über eine allfällige Eingrenzung der Zuwanderung und mögliche Wege dahin diskutiert. Immer wieder werden die Einwandernden für hiesige strukturelle Probleme wie mangelnde bezahlbare Wohnungen, Defizite bei den Sozialversicherungen oder erhöhte Arbeitslosigkeit verantwortlich gemacht.

Hohe Beschäftigungsrate
Die Schweiz ist ein Einwanderungsland. Zusammen mit Luxemburg erlebte sie im Jahr 2011 im Verhältnis zur Bevölkerung die höchste Zuwanderung aller OECD-Länder. Aber es sind auch diese beiden Länder, die finanziell am meisten durch ihre Einwandernden gewinnen. In der Schweiz steigerten die Migrantinnen und Migranten die staatlichen Nettoeinnahmen im Jahr 2011 um bis zu 11 Milliarden Franken. Die neuen Einwandernden sind überproportional im Erwerbsalter und haben eine hohe Beschäftigungsrate, vereinfacht gesagt: sie arbeiten viel und tragen zum Wohlstand der Schweiz entscheidend bei.

Zentrale Frage der Innenpolitik
Die Schweizer Migrationspolitik ist seit jeher zum grossen Teil das Ergebnis der Schweizer Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik. Nichtsdestotrotz stehen die Migrations- und Wirtschaftspolitik immer wieder in einem Spannungsverhältnis zueinander. Dies ist nicht neu, wie ein Blick zurück zeigt. Zuwanderung ist ein Dauerthema in der Schweizer Innenpolitik. Bereits in der Nachkriegszeit war die Einwanderungspolitik eine zentrale Frage. Die intensive Rekrutierung von Gastarbeitern wurde zwischen 1965 und 1972 von drei Überfremdungsinitiativen begleitet, die allesamt das Ziel verfolgten, den Ausländeranteil an der schweizerischen Wohnbevölkerung zu reduzieren. Obwohl von der Stimmbevölkerung mit 54 Prozent abgelehnt, gilt die Schwarzenbach-Initiative 1970 als Wendepunkt der Schweizerischen Migrationspolitik. Einerseits führte der Bundesrat Einwanderungsquoten ein und andererseits beschnitt er die Rechte der Immigranten noch mehr: Die Stelle zu wechseln war erst nach einem Jahr erlaubt, erst nach drei Jahren durften die Gastarbeiter in einem andern Kanton arbeiten oder einen anderen Beruf ausüben. Um die Einwanderung systematisch zu kontrollieren, führte das damalige Bundesamt für Ausländerfragen 1973 das zu jener Zeit aufwändigste statistische Instrument ein: das Zentralregister ZAR, mit dem Ausländer erfasst werden konnten. Im Laufe der siebziger Jahre sank der Ausländeranteil in der Schweiz, denn als Auswirkung der Ölkrise gingen in der Schweiz 340 000 Arbeitsplätze verloren. 228 000 (67 Prozent der Entlassenen) waren Ausländer, die in ihre Heimat zurückkehren mussten. Viele verfügten über keine Arbeitslosenversicherung. Auf diese Weise exportierte die Schweiz ihre Arbeitslosigkeit.

Drei-Kreise-Modell
In den 90-er Jahren wurde die Beziehung zur EU zum brennenden innenpolitischen Thema. Da die EU eine verbesserte soziale und rechtliche Stellung für ihre Staatsbürger verlangte, wurde der Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum EWR als Prüfstein für die Zulassungspolitik gesehen. Fremdenfeindliche Kräfte erhielten von neuem Auftrieb, so dass der Bundesrat 1992 in seinem Bericht über Extremismus in der Schweiz besorgt feststellte, angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Probleme würden die Ausländer immer mehr zu Sündenböcken gemacht. Um die EU-Forderungen nach Besserstellung ihrer Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen, führte die Schweiz das Drei-Kreise-Modell ein. Es beruhte auf der Annahme, die Schweizer Ausländerpolitik habe nicht nur die Anzahl Ausländer, sondern auch die kulturelle Distanz zu beachten, die für die Angst vor Überfremdung verantwortlich sei. Ob ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Schweiz zugelassen würden, hing künftig davon ab, ob sie aus einem der Schweiz nahe stehenden Kulturkreis kamen. Die Einschätzung, was denn einen «nahe stehenden Kulturkreis» ausmacht, stützte sich auf Stereotypen: Zum inneren Kreis zählte die EU und EFTA, für die fortan die volle Personenfreizügigkeit galt, zum mittleren Kreis gehörten die USA, Kanada und die osteuropäischen Länder und zum äusseren Kreis alle andern, die nur in Ausnahmefällen zugelassen wurden. Die Auswirkungen waren sofort spürbar: Einwandernde aus Jugoslawien wurden vom zweiten in den dritten Kreis zurückversetzt und von der Rekrutierung als Saisonniers ausgeschlossen. Die neu gegründete Eidgenössische Kommission gegen Rassismus sowie zivilgesellschaftliche und kirchliche Organisationen kritisierten das Drei-Kreise-Modell als rassistisch. Aber auch Unternehmen, die sich qualifiziertes Personal ausserhalb Europas wünschen, waren nicht zufrieden.

Zeit bis 2017
Durch die Einführung des freien Personenverkehrs mit der EU im Jahr 2002 verbesserte sich die rechtliche und soziale Situation von Migrantinnen und Migranten aus der EU. Das Saisonnierstatut galt offiziell als abgeschafft. Allerdings bestehen mit Kurz- und Saisonaufenthalten nach wie vor prekäre Aufenthaltsstatute. Bürgerinnen und Bürger ausserhalb der EU wurden unter der Ausländergesetzgebung benachteiligt. Die legalen Zugangsmöglichkeiten wurden für sie kleiner. Wo stehen wir heute? Die Annahme der Masseinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 war für viele ein Schock. Dies zeigte die eine Woche später stattfindende Kundgebung «Für eine offene und solidarische Schweiz», an der 12 000 Menschen auf dem Bundesplatz teilnahmen. Gleich nach der Abstimmung begann auch der «Kampf um Kontingente» der verschiedenen Wirtschaftszweige. Keiner will auf «seine Ausländer» verzichten. Und so wird immer deutlicher, dass es selbst den Initianten nicht wirklich um Höchstzahlen und Kontingente geht, sondern hauptsächlich um die Bewirtschaftung des Themas «Ausländer». Noch bis 2017 hat die Schweiz Zeit, eine Lösung zu suchen, die sowohl von der EU als auch im Inland akzeptiert wird.

Prekäre Lebenssituationen verbessern
Abgesehen von diesem Seilziehen bietet die gegenwärtige Situation die Chance, grundlegende Probleme in der Schweiz anzugehen. Denn die Diskussion um die Zuwanderung ist nur die Spitze des Eisbergs von dringend anstehenden Aufgaben. Migrationspolitik bedeutet darum vor allem, prekäre Lebenssituationen zu verbessern und soziale Rechte, unabhängig von der Herkunft, zu stärken. Zu den prekären Lebenssituationen: Selbst der ehemalige Arbeitgeberverbandspräsident plädiert dafür, die in der Schweiz geltenden Arbeitsbedingungen seien einzuhalten, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern und die Beschäftigung älterer Arbeitnehmender zu einem Bestandteil der Personalpolitik zu machen. Dazu gehören, nimmt man diese Voten ernst, existenzsichernde Löhne, ein gut ausgebautes Angebot für flächendeckende Kinderbetreuung samt einer qualitativ guten Frühen Förderung sowie flexible Arbeitsmodelle und Teilzeitarbeit auch für Männer, um die unbezahlte Betreuungsarbeit besser aufteilen zu können. Unternehmen stehen in der Pflicht, allen ihren Arbeitnehmenden regelmässig angepasste Weiterbildungen zu gewähren, damit sie in einem sich schnell verändernden Arbeitsumfeld mithalten können. Gerade wieder wurde es verpasst, Letzteres im Weiterbildungsgesetz umzusetzen.

Zahlbare Nachholbildung 
In unserem Land leben zudem tausende von Migrantinnen und Migranten mit einem Berufsabschluss, der in der Schweiz nicht anerkannt ist. Sie verrichten Tätigkeiten in Niedriglohnsektoren, wofür sie unterbezahlt und überqualifiziert sind. Für sie braucht es erreichbare und zahlbare Nachholbildungen. Und gerade im Niedriglohnbereich arbeiten auch bis zu 250 000 Sans-Papiers, viele in privaten Haushalten unter sehr prekären Bedingungen. Sie werden gebraucht in der Schweiz und sollen darum beim Vorweisen eines Arbeitsplatzes oder nach einer gewissen Dauer in der Schweiz einen regulären Aufenthaltsstatus erhalten. Prekäre Situationen schaffen auch zunehmend die steigenden Mieten, die für viele Menschen einen grossen Teil des Haushaltsbudgets ausmachen. Die Förderung von günstigem Wohnraum würde Marktmechanismen auf dem Wohnungsmarkt eindämmen und tut dringend not.

Wertvolle Freiwillige
Zum Sonntag der Caritas Aargau stellt das Hilfswerk eine Liturgiemappe sowie Hintergrundinformationen zum Thema «Migration und Armut» zur Verfügung. «Migrationspolitik bedeutet vor allem, prekäre Lebenssituationen zu verbessern und soziale Rechte, unabhängig von der Herkunft, zu stärken.», schreibt darin Marianne Hochuli, Leiterin Grundlagen bei Caritas Schweiz. Sie fordert erreichbare und bezahlbare Nachholbildungen für Migrantinnen und Migranten mit einem Berufsabschluss, der in der Schweiz nicht anerkannt ist. Auch für die bis zu 250 000 Sans-Papiers, welche im Niedriglohnbereich in privaten Haushalten arbeiten, fordert Caritas Schweiz beim Vorweisen eines Arbeitsplatzes oder nach einer gewissen Dauer in der Schweiz einen regulären Aufenthaltsstatus. Caritas Aargau ist ein eigenständiges katholisches Hilfswerk, welches seine Tätigkeit aus Beiträgen der Landeskirche und der Kirchgemeinden, aus Aufträgen, Beiträgen Dritter, Opfern, Spenden und Legaten finanziert. Die Caritas Aargau unterstützt Armutsbetroffene in unserem Kanton mit Beratung und finanzieller Überbrückungshilfe oder Familien durch Vermittlung von freiwilligen Patinnen und Paten. Caritas Aargau kann auf das Fachwissen ihrer über 20 Mitarbeitenden zählen. Dazu kommen etwa 230 Freiwillige – ein Drittel Männer, zwei Drittel Frauen – die sich unentgeltlich für die soziale Integration von Menschen einsetzen. Im Durchschnitt leisten diese Freiwilligen 49 Einsatz-Stunden pro Person. Ohne ihre Mitarbeit wäre die breite Hilfe von Caritas Aargau nicht möglich.

Das tut die Caritas
Nebst dem Eintreten für grundlegende Rechten für Asylsuchende möchte Caritas einen Beitrag leisten zum gegenwärtigen (Migrations-)-Diskurs aus der Enge. Die Arbeit von Caritas hat das Ziel, die soziale Integration von Menschen in prekären Lebenssituationen zu verbessern. Dabei hilft Caritas allen Menschen, unabhängig von Nationalität und Weltanschauung.

Deutschkurse
Die Sprache ist ein wesentlicher Bestandteil der Integration und nicht selten der erste Schritt. Bei den Deutschkursen lernen Einsteigerinnen und Einsteiger, sich in Alltagssituationen zu verständigen. Zudem erhalten sie Infos zu wichtigen Regeln in der Schweizer Gesellschaft. Der Kurs motiviert und befähigt die Teilnehmenden, einen weiterführenden Deutschkurs oder andere Weiterbildungen zu besuchen. An einigen Standorten bietet Caritas auch eine Kinderbetreuung für Mütter mit Kleinkindern an.

Patenschaftsprojekt «mit mir»
In der Schweiz sind rund 260‘000 Kinder von Armut betroffen. Ein Kinobesuch, Ferien am Meer und andere Freizeitvergnügen bleiben ihnen oft verwehrt, für die Kosten von Musikunterricht und Sportverein können die Eltern nicht aufkommen. Die Situation in der Familie ist aufgrund der finanziellen Engpässe belastet, den Eltern fehlt oft die Kraft, ihre Kinder zu fördern und ihnen eine kreative Freizeit zu bieten. Die Kinder können deshalb ihre Fähigkeiten nicht entwickeln. Das Projekt «mit mir» hilft Kindern und Eltern, aus der Situation auszubrechen. Es vermittelt Freiwillige an die betroffenen Familien und betreut sie auf dem gemeinsamen Weg. Ein bis zwei Mal im Monat verbringen die Patinnen und Paten einen halben oder ganzen Tag mit ihrem Patenkind. Sie unternehmen kleine Ausflüge, besuchen ein Museum, gehen spazieren, lesen Geschichten vor oder backen einen Kuchen. Das bereitet viel Freude und erweitert den Horizont. Durch die ungeteilte Aufmerksamkeit wird das Selbstvertrauen der jungen Menschen gestärkt und die Eltern bekommen eine oft dringend benötigte Atempause.

Elternbildungsprojekt schulstart+
Kinder aus Migrantenfamilien sind beim Eintritt in den Kindergarten und später in die Primarschule mit sprachlichen und kulturellen Hindernissen konfrontiert. Die Folgen eines benachteiligten Starts ziehen sich dann oft über die gesamte Schulzeit hin. Mit schulstart+ bereitet Caritas Migrantenfamilien mit zwei- bis fünfj.hrigen Kindern auf die Schulzeit vor. Die Eltern besuchen in ihrer jeweiligen Gemeinde einen Kurs, wo sie das Schulsystem sowie Förder- und Betreuungsangebote in der Schweiz kennen lernen. Sie erhalten Informationen darüber, wie sie ihre Kinder während der Schulzeit unterstützen können. Die Kinder werden spielerisch auf den Eintritt in den Kindergarten vorbereitet und besuchen Bastel- und Spielnachmittage. schulstart+ schlägt eine Brücke zwischen Familien und Gemeinden. Der Kurs stellt durch den Besuch von Spielgruppen, Bibliotheken, Schule oder Beratungsstellen persönliche Kontakte zwischen Migrantenfamilien und Angeboten in den Gemeinden her. So können Ängste und Vorbehalte abgebaut und die Zusammenarbeit gefördert werden, was wichtige Voraussetzungen für eine gelungene Integration sind.

Zugang zu Bildung, Kultur und Sport mit der KulturLegi
Die KulturLegi ermöglicht Personen mit einem geringen verfügbaren Einkommen ermässigten Zugang zu Bildungs-, Kultur- und Sportangeboten. Zahlreiche private und öffentliche Organisationen akzeptieren die KulturLegi und gewähren den Inhaberinnen und Inhabern 30 bis 70 Prozent Rabatt auf über 1200 Angebote. Zum Beispiel auf die Kurse der Migros-Klubschulen, die Jahresabos von Zeitungen und Zeitschriften oder die Ausleihgebühren vieler Gemeindebibliotheken. Von der KulturLegi profitieren Kinder ab fünf Jahren und Erwachsene. Voraussetzung ist, dass sie nachweislich am oder unter dem Existenzminimum leben. Dazu gehören zum Beispiel Working Poor sowie Personen, die durch Sozialhilfe, Asylfürsorge oder Zusatzleistungen zu AHV/IV unterstützt werden. In der ganzen Schweiz sind zurzeit über 40’000 KulturLegis im Umlauf.    Marianne Hochuli, Leiterin Grundlagen bei Caritas Schweiz / mca

 

Der Einstiegstext und alle Zahlen stammen aus dem Caritas-Sozialalmanach 2014 mit dem Titel «Herein. Alle(s) für die Zuwanderung». Dort finden sich auch viele weiterführende Informationen, Lebensgeschichten und Anregungen zur Diskussion.

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