19.06.2021

Engagement der Kirchen bei Abstimmungen

Von Christian Breitschmid

Das Engagement der Kirchen für die Konzernverantwortungsinitiative im Herbst 2020 hat politisch hohe Wellen geworfen und zu einer Reihe politischer Vorstösse geführt. Moniert wurde besonders, dass die öffentlich-anerkannten Kirchen öffentliche Mittel für ihre Kampagnen eingesetzt hätten. Auch die Vorlagen der Abstimmung vom 13. Juni 2021 (Initiativen für sauberes Trinkwasser, gegen synthetische Pestizide und CO2-Gesetz) haben wieder zu ähnlichen Diskussionen geführt. Das Bundesgericht ist auf die eingereichten Stimmrechtsbeschwerden nicht eingetreten, sodass eine diesbezügliche höchstrichterliche Klärung unterblieben ist.

Nun liegt eine Studie vor, die von Dr. Lorenz Engi, freier Mitarbeiter am Institut für Religionsrecht der Universität Freiburg und Privatdozent an der Universität St. Gallen, verfasst wurde. Sie legt aus rechtlicher Optik und mit Blick auf die Zukunft dar, welche Spielregeln zu beachten sind, wenn sich anerkannte Kirchen in Abstimmungskämpfen politisch engagieren. Darin gelangt der Verfasser zum Schluss, dass sich die anerkannten Kirchen in Abstimmungskämpfen engagieren dürfen. Dabei haben sie die Grundsätze der Transparenz, der Verhältnismässigkeit und der Sachlichkeit zu beachten.